Drohne kaufen und losfliegen lassen, das ist keine so gute Idee. Zu hoch sind die rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen, die an den Kauf anknüpfen. Leider machen sich hierüber viel zu wenige Verbraucher Gedanken. Da Drohnen, auch im gewerblichen Bereich, sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, besteht hier wachsender Informations- und Versicherungsbedarf.
Welche Drohnen dürfen Privatpersonen fliegen lassen?
Egal, ob es sich bei der Drohne um ein Spielzeug handelt, das kaum mehr als ein Blatt Papier wiegt oder um einen Multikopter für TV-Kameras, all diese Geräte werden per Gesetz als Luftfahrzeug definiert. Es gilt das Luftfahrtsgesetz.
Ab einem Drohnengewicht von mehr als 2 kg wird der Nachweis eines so genannten Drohnenführerscheins gefordert. Der Pilot muss zudem mindestens 16 Jahre alt sein – es sei denn, die Drohne wird nur auf Modellfluggeländen genutzt. Wer seine Drohne nachts fliegen möchte, muss sich dafür außerdem eine Erlaubnis bei der Luftfahrtbehörde holen.
Ebenfalls wichtig sind die Beachtung einiger Regeln: Die Drohne sollte immer in Sichtweite bleiben und zudem nicht höher als 100 m aufsteigen. Flugverbotszonen sind zu meiden. Außerdem ist Vorsicht geboten, bei Drohnen, die Video- oder Tonaufnahmen machen können. Diese dürfen nicht über fremden Grundstücken eingesetzt werden.
Wer haftet für Schäden?
Bei Schäden, die eine Drohne verursacht, werden Pilot und Halter zur Verantwortung gezogen. Gerade bei ungeübten Fliegern kann schnell einmal ein Unfall passiert sein, mit hohem Schadenspotential. Stellen Sie sich nur vor, die Drohne stürzt auf eine viel befahrene Bundestrasse.
Welche Versicherung gibt es dafür?
Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Manche Versicherer schließen privat genutzte Drohnen, die als Spielzeug gewertet werden können, in die Privathaftpflichtversicherung mit ein. Darauf verlassen sollten sich Verbraucher nicht, da zum einen die Klassifizierung Ansichtssache ist, zum anderen nahezu jeder Versicherer dies anders handhabt.
Es sollte also zunächst bei der bestehenden Privathaftpflicht angefragt werden und zudem überprüft werden, inwieweit die Versicherungssumme ausreichend ist. Besteht kein Versicherungsschutz oder handelt es sich um eine gewerblich genutzte Drohne, dann bietet die SDV AG einen besonderen Service:
Auf Anfrage erhalten Sie einen einfachen Abschlusslink der Haftpflichtversicherung der HDI Global für Ihre Endkunden. Über diesen können Ihre Kunden in drei Minuten Versicherungsschutz beantragen – sowohl für gewerblich als auch für privat genutzte Drohnen. Nach Erhalt können Sie den Abschlusslink ganz einfach auf Ihrer Homepage einbauen oder Ihren Kunden zukommen lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team Gewerbeversicherung unter der 0821/71008-450 für gewerblich genutzte Objekte oder an das Team Sachversicherung unter 0821/71008-400 für privat genutzt Drohnen.