Ostern steht vor der Tür und wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame Feiertage. Traditionell ist Ostern ein Fest mit vielen regional unterschiedlichen Bräuchen. Wir wollen ja kein Spielverderber sein, aber ähnlich wie an Weihnachten heißt es auch zu Ostern: Besser gut versichert!
Wir haben uns einige der Bräuche näher angeschaut, denn schließlich sollte man gut informiert in die Ostertage starten. Vor allem als Versicherungsmakler, der nach Ostern dann diverse Fragen aufzuarbeiten hat: „Da bin ich doch versichert, oder?“.
Osterreiten
In einigen Gegenden Deutschland reiten am Ostersonntag Männer mit Frack und Zylindern auf Pferden durch die Dörfer. In Sachsen und Brandenburg ist dieser Brauch weit verbreitet.
Was aber geschieht, wenn eines der Pferde sich erschrickt und durchgeht? Und dabei möglicherweise Zuschauer verletzt und auch z.B. parkende Autos beschädigt? Wer haftet dann?
Da kann schon ein ordentlicher Schaden dabei herauskommen. Zur Begleichung des Schadens wird dann der Halter herangezogen, ein teures Vergnügen. Zur Absicherung ist hier hoffentlich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung vorhanden, mit ausreichend hoher Versicherungssumme.
Diese decken Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Im Idealfall sollten auch Fremdreiter und die Teilnahme an Veranstaltungen abgesichert sein.
Osterräder/Osterfeuer
Weit verbreitet sind auch die meist am Karsamstag stattfindenden Osterfeuer, teilweise auch Osterräder. Bei den Osterrädern wird Stroh auf Wagenräder gesteckt, angezündet und dann bergab gerollt.
Hier ist zu beachten: Es besteht Anmeldepflicht. Ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und auch zu Wald oder Straßen muss eingehalten werden. Gerade im eigenen Garten kann ein Feuer ganz schön gefährlich werden. Hier sollten unbedingt auch die Glutreste überwacht werden.
Aber auch bei größter Vorsicht kann es manchmal zu einem Brand kommen, der auf Haus und Garten übergreift. Oder auch auf das Nachbargrundstück. Und wer bezahlt den Schaden dann?
Wenn ein Gebäude zu Schaden gekommen ist, greift zuerst die Feuerversicherung des Hauses. Auch die Hausratversicherung kann bei entsprechenden Schäden am Hab und Gut im Inneren des Hauses den Schadenfall regulieren. Liegt fahrlässiges Verhalten vor, so nehmen beide Versicherungen bei der Privathaftpflicht Regress.
Eierwerfen/Eierlauf
Vor allem bei Kindern beliebt: Die vor allem im Süden Deutschlands vorherrschenden Eier-Wettkämpfe (in unterschiedlichster Ausgestaltung) bieten erhebliches Unfallpotential. Und dabei ist es egal, ob diese den Hang hinuntergerollt werden (Eierschieben), geworfen (Eierwerfen) oder auf einem Löffel getragen werden (Eierlauf): Unfallträchtig sind alle Varianten, denn im EIfer (kleiner Scherz) kann viel passieren.
Bringt man jemand anderen zu Fall (ob durch sein Ei oder körperlichen Einsatz), so kommt für den Fremdschaden die Privathaftpflichtversicherung auf (allerdings wird man bei nur leichter Fahrlässigkeit einen Haftungsverzicht aller Beteiligten annehmen können, was hier aber zu weit führen würde). Und bei eigenen körperlichen Schäden sollte geprüft werden, ob die private Unfallversicherung Entschädigungen leisten könnte.
Osterhase
Auch der Osterhase lebt gefährlich (kleiner Spoiler in der Hoffnung, dass keine Kinder mitlesen: Wir meinen den angeblichen Osterhasen alias Mama, Papa, Oma oder Opa).
Schnell das Osternest versteckt und dabei gestolpert. Oder vom Baum gefallen, weil man den Schokohasen extra gut verstecken wollte.
Den dabei zugezogenen Arm-/Beinbruch kann das Gipsgeld der privaten Unfallversicherung versüßen (Anmerkung: Hier handelt es sich um eine pauschale Entschädigungsleistung). Und gute Versicherungen versorgen den Genesenden mit zahlreichen Assistance-Leistungen wie Fahrservice zu Physiotherapie, Hilfe im Haushalt und vieles mehr.
Nach den Feiertagen stehen Ihnen unsere Experten wieder mit Rat und Tat zur Seite!