Steuerausgleich Rückerstattung

Steuererleichterungen 2018

Alles neu macht 2018… Wir haben die wichtigsten Änderungen kurz für Sie zusammen gefasst. Es gilt: Bei Risiken etc. fragen Sie am besten Ihren Steuerberater!

Wichtigste Änderung: Investmentsteuerreform

Die Investmentsteuerreform tritt am 1.1.2018 in Kraft. Für deutsche Fonds müssen auf Erträge aus Mieten, Dividenden und Immobilienverkäufen, die innerhalb Deutschlands erzielt wurden, Körperschaftssteuern in Höhe von 15 % gezahlt werden. Bisher mussten nur die Anleger Steuern zahlen, die eigentlichen Fonds wurden hierzu nicht herangezogen. Fonds, die bis einschließlich 2008 gekauft wurden, verlieren außerdem das Privileg, von der Abgeltungssteuer befreit zu sein. Außerdem wird eine sog. Vorabpauschale eingeführt, eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt bei der Einkommensteuer für Ledige auf 9.000 Euro, für Verheiratete auf 18.000 Euro und für Kinder auf 4.788 Euro.

Fristen für die Vorlage der Steuererklärungen

Für das Steuerjahr 2018 wäre der letzte Termin also der 31. Juli 2019, wenn man die Steuererklärung selbst abgibt, bzw. der 29. Februar 2020, wenn ein Steuerberater involviert ist. Außerdem müssen Quittungen nur noch auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden.

KFZ-Steuer

Am besten sollten Neuwagen bis 31. August 2018 angeschafft werden. Neue Fahrzeuge werden dann, Abgasskandalen sei Dank, von der strengeren WLTP-Norm geprüft, was sicherlich höhere Steuern zur Folge hat.