Bausparverträge

Neues Urteil zu Bausparverträgen

Vielleicht kam schon der ein oder andere Ihrer Kunden auf Sie zu. Bereits seit einiger Zeit versuchen die Bausparkassen ungeliebte Altverträge los zu werden und kündigen systematisch. Aber aufgepasst, Ihre Kunden sollten nicht zu schnell klein beigeben und auf die vorteilhaften Zinsen aus den Verträgen verzichten.

In der aktuellen Niedrigzinsphase nutzen viele kluge Anleger ihre alten Bausparverträge zum Sparen und nicht zum Bauen. Denn Baugeld ist bei anderen Anbietern zu günstigeren Zinsen zu haben und der Bausparer gewährt in der Regel eine günstigere Verzinsung als Sparkontos oder andere konservative Anlagemöglichkeiten. Die Bausparkassen sind davon verständlicherweise nicht begeistert.

Gegen die neueste Kündigungswelle der Badenia ist nun die Verbraucherzentrale gerichtlich vorgegangen und hat recht bekommen. Das Urteil könnte wegweisend für die Branche werden.

Kurz zusammengefasst: Die Bausparkasse musste sich von den Richtern des Landgerichts (LG) Karlsruhe sagen lassen, dass eine Vertragsklausel, nach der sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, unwirksam ist (Az.: 10 O 509/16). Die Formulierung bedeute „eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer“, begründeten die Richter das Urteil.

Das neue Urteil ist eine gute Gelegenheit, Ihre Kunden mit Bausparverträgen einmal anzuschreiben und diese auf die derzeitige Rechtslage hinzuweisen. Möglicherweise sollten auch einige Bausparverträge auf derartige unzulässige Klauseln überprüft werden. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, dann nehmen Sie doch unseren Beratungsservice in Anspruch.