Jedes Jahr sterben hierzulande zwischen 320 und 415 Personen durch einen Brand, unter anderem weil sie nicht rechtzeitig vor der Gefahr gewarnt wurden. Daher ist es wichtig, fast jedes Zimmer einer Wohnung mit Brandmeldern auszustatten. Zudem sollte jeder wissen, wie er sich im Brandfall zu verhalten hat, um im Ernstfall sein Leben und das von anderen zu retten.
Jährlich zwischen 200.000 und 250.000 Notrufe wegen Bränden
Nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbands e.V. (DFV) werden die Feuerwehren hierzulande jährlich zu 200.000 bis 250.000 Bränden gerufen. Jedes Jahr gibt es zahlreiche Tote und Verletzte durch Brände und den dabei entstehenden Rauch zu beklagen. Von 2011 bis 2021 – neuere Zahlen liegen noch nicht vor – kamen laut Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) pro Jahr zwischen 321 und 415 Personen durch einen Brand ums Leben.
Wenn es in einem Haus anfängt zu brennen, hat man nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e.V. im Durchschnitt nur zwischen zwei bis vier Minuten Zeit, um zu flüchten, bevor das Feuer und insbesondere der dabei entstehende Rauch zur Lebensgefahr werden. Nur wenige Atemzüge des geruchlosen, aber hochgiftigen Brandrauchs führen zur Bewusstlosigkeit, zu irreversiblen Schäden bis hin zum Tod durch Ersticken. Umso wichtiger ist es, frühzeitig vor einem Brand gewarnt zu werden. Ein Lebensretter sind diesbezüglich installierte Feuer- beziehungsweise Rauchmelder.
Daher gibt es in allen Bundesländern für Bestands- und Neubauten eine Rauchmelderpflicht – egal ob man die Wohnung oder das Haus selbst bewohnt oder vermietet hat. In Sachsen besteht für Bestandsimmobilien noch eine Übergangsfrist bis Ende 2023. Sinnvoll ist es, Rauchmelder in allen Zimmern einer Wohnung, mit Ausnahme des Bades und der Küche, zu installieren. Mehr Informationen über die Installation und Wartung der Rauchmelder enthält das Webportal www.rauchmelder-lebensretter.de des Forums Brandrauchprävention e.V.
Nicht jedes Feuer kann mit Wasser gelöscht werden
Wer einen Brand selbst feststellt, zum Beispiel weil eine Tischdecke Feuer fängt, nachdem eine brennende Kerze umgefallen ist, oder eine Pfanne mit Öl auf dem Herd überhitzt und das Fett zu brennen beginnt, kann versuchen – sofern das Feuer noch relativ klein ist und keine Gefahr für einen selbst und andere besteht –, den Brand zu löschen.
Ein normaler Brand kann mit Wasser, mit einer Decke oder auch mit einem handelsüblichen Feuerlöscher gelöscht werden. Bei einem Fettbrand, beispielsweise brennendes Öl in der Pfanne, darf man dagegen niemals Wasser zum Löschen einsetzen, da es dabei zu einer unkontrollierten Stichflamme oder Fettexplosion kommen kann.
Ein Fettbrand lässt sich unter anderem löschen, indem man die Pfanne vom Herd nimmt und einen Deckel darauflegt, der das Feuer erstickt. Eingesetzt werden kann auch ein spezieller Feuerlöscher gegen Fettbrände (Brandklasse F).
Ab Feueralarm nur 120 Sekunden, um das eigene Leben zu retten
Kommt es zu einem Brand, der nicht sofort gelöscht werden kann, muss man unverzüglich das Haus verlassen. Ist es gefahrlos und zeitlich möglich, sind im Raum mit dem Brand die Fenster und die Zimmertür zu schließen (nicht jedoch abzusperren), um für das Feuer die Sauerstoffzufuhr zu unterbinden.
Übrigens: Wenn der Feuermelder Alarm schlägt, bleiben in der Regel nur zwei Minuten, also 120 Sekunden, um sich und andere Hausbewohner in Sicherheit zu bringen. Dabei sollte man niemals verqualmte Räume wie zum Beispiel ein unter Rauch stehendes Treppenhaus betreten.
Befindet sich der Rauch bereits im Raum, rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), sich auf dem Boden kriechend zur Tür zu bewegen. Auf keinen Fall sollte bei einem Brand ein Fahrstuhl benutzt werden – auch dann nicht, wenn die Aufzugkabine noch rauchfrei ist.
Die Flucht ins Freie oder in einen rauchfreien Raum
Ist der Rauch bereits im Treppenhaus oder im Flur und versperrt den Weg ins Freie, sollte man in die noch brand- und rauchfreie Wohnung oder in ein noch rauchfreies Zimmer, das möglichst weit weg vom Brandherd ist, flüchten, die Tür verschließen und am Fenster oder Balkon bleiben – und zwar sichtbar für die Feuerwehr. Der untere Türspalt und das Schlüsselloch der Haus- oder Zimmertür sollten, wenn möglich, mit (nassen) Tüchern oder Decken so gut wie möglich abgedichtet werden, um ein Eindringen des Brandrauches zu verhindern.
Es bleibt auf der Flucht vor einem Brand keine Zeit mehr, um beispielsweise nach der Handtasche oder der Geldbörse zu suchen. Sinnvoll ist es jedoch, dass Mobiltelefon und den Türschlüssel immer griffbereit zu haben, um diese im Notfall mitzunehmen. Mit dem Handy kann man die Feuerwehr rufen. Der Türschlüssel erleichtert es der Feuerwehr, in das Haus zu gelangen und den Brand von innen zu bekämpfen.
Kann man eine brennende Wohnung noch über das Treppenhaus verlassen, sollte man alle anderen Hausbewohner durch Klopfen und Rufen vor dem Brand warnen und sie zum Verlassen aufrufen. Hat man sich (und eventuell andere Hausbewohner) in Sicherheit gebracht oder befindet man sich in einem rauchfreien Zimmer, ist umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.
Dabei gilt es, den Notruf zu informieren, wo (Adresse) der Brand ist, was passiert ist (zum Beispiel, dass es sich um einen Zimmerbrand handelt und noch Menschen im Haus sind) und wer man selbst ist (Name des Anrufers). Dann sollte man auf weitere Anweisungen oder Rückfragen warten.
Pro Jahr knapp 1,6 Milliarden Euro versicherte Hausrat- und Wohngebäudeschäden durch Brand
Wer einen Brandschaden hat, muss diesen übrigens nach den üblichen Versicherungsbedingungen dem jeweiligen Versicherer, bei dem eine Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung besteht, unverzüglich melden, um die vereinbarte Versicherungsleistung nicht zu gefährden. Wie wichtig eine Hausratversicherung und für Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung ist, verdeutlichen die Schadensstatistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Allein von 2019 bis 2021 wurden laut den Gebäudeversicherern jährlich zwischen 160.000 und 180.000 versicherte Brandschäden an Häusern gemeldet. Die entsprechenden Schadensleistungen, die die Versicherer erbrachten, lagen pro Jahr zwischen 1,17 Milliarden Euro und 1,24 Milliarden Euro. Die Hausratversicherer verzeichneten im gleichen Zeitraum jährlich zwischen 130.000 und 170.000 versicherte Schäden durch Brände. Die gesamten Versicherungsleistungen lagen diesbezüglich pro Jahr bei jeweils 350 Millionen Euro.
Von Unterversicherungsverzicht bis hin zur Übernahme von Hotelkosten
Die Manufaktur Augsburg bietet bei der Wohngebäude- und bei der Hausratversicherung einen umfassenden Versicherungsschutz mit dem jeweiligen Premium-Plus-Tarif. Anders als bei manch anderen Tarifen sind hier beispielsweise grob fahrlässig verursachte Schäden in vollem Umfang versichert. Ebenfalls in voller Höhe übernommen werden die anfallenden Lösch-, Aufräum-, Abbruch‑, Bewegungs- und Schutzkosten.
Der Versicherungsschutz umfasst auch Seng-, Rauch-, Ruß- und Schmorschäden, selbst wenn diese beispielsweise durch einen Schwelbrand verursacht wurden. Selbstverständlich werden entsprechende Schäden auch übernommen, wenn sie im Rahmen eines Brandes (mit offenem Feuer), eines Blitzschlags, einer Explosion oder einer Implosion entstanden sind. Zudem wird bei der Wohngebäude- und der Hausratversicherung im jeweiligen Premium-Plus-Tarif auf die Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet, wenn für die Tarifierung die genaue Wohnfläche als Maßstab herangezogen wird.
Ist das selbstbewohnte Haus oder die selbstbewohnte Wohnung durch einen versicherten Schaden wie zum Beispiel einen Brandschaden unbewohnbar, werden auch die anfallenden Kosten für eine Unterbringung im Hotel, in einer Ferienwohnung oder in einer Pension in Höhe von bis zu 500 Euro am Tag für maximal ein Jahr (365 Tage) übernommen.
Mehr Infos zur Wohngebäude- und Hausratversicherung finden Sie hier: https://www.manaug-produktgeber.de/wohngebaeudeversicherung/ und https://www.manaug-produktgeber.de/hausratversicherung/
Zu allen Fragen rund um die Produkte der Manufaktur Augsburg GmbH steht Ihnen deren Team gerne unter Tel. 0821/71008-500 oder E-Mail info@manaug.de zur Verfügung.