Wer eigene Kinder hat, der weiß wie rasch etwas passieren kann. Umso mehr, als jetzt wieder die Schule beginnt oder in manchen Bundesländern schon begonnen hat. Damit sind die passenden Versicherungen für die Kleinen ebenso wichtig wie für die Eltern. Denn mit den richtigen Policen werden nicht nur Unfälle oder Verletzungen bzw. Erkrankungen abgesichert, sondern auch Schäden, die die Kleinen verursachen.
Die Haftpflichtversicherung für die Fälle, wo etwas kaputt geht
Eine Haftpflichtversicherung ist ja grundsätzlich eine der Policen, die jeder in seinem Versicherungsordner haben sollte. Doch wer Kinder hat, umso mehr- denn damit ist das finanzielle Risiko abgesichert, das nach einem Schaden für den Verursacher zu tragen ist. Der Nachwuchs ist grundsätzlich über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, solange er nicht volljährig ist. Unabhängig vom Alter gilt der Schutz dieser Police weiter, solange die erste Berufsausbildung, egal ob Lehre oder Studium, absolviert wird. Auch während der Wartezeit zwischen den Ausbildungsabschnitten besteht der Versicherungsschutz.
Haftung der Kinder besteht nicht automatisch
Wenn der Nachwuchs bei Oma und Opa die schöne Vase am Kaffeetisch zerdeppert oder beim Spielen mit dem Fußball das Kellerfenster des Nachbarn erwischt, haftet er nicht automatisch. Denn dies gilt nur, sobald er das siebte Lebensjahr vollendet ist. Dann ist er bedingt deliktfähig. Keine Haftung besteht wenn das Kind die Folgen seines Handelns nicht abschätzen oder absehen konnte. Wenn also die notwendige Einsicht fehlte.
Ein Sonderfall ist der Straßenverkehr. Dort haften Kinder erst ab einem Alter von zehn Jahren, allerdings nur im bewegten Verkehr. Das bedeutet, wenn der achtjährige Sohnemann beim Spielen am Gehsteig ein parkendes Auto beschädigt, haftet er in diesem Fall.
Auf eine private oder gesetzliche Krankenversicherung setzen
Verletzt sich ein Kind, greift bei kleineren oder größeren Blessuren die Krankenversicherung. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, greift diese auch für den Nachwuchs. Besteht allerdings eine private Krankenversicherung, muss eine eigene private Vollversicherung für das Kind abgeschlossen werden.
Eine private Unfallversicherung für Kinder macht Sinn
Erleidet der Nachwuchs einen Unfall und infolgedessen eine Behinderung oder eine ständige Beeinträchtigung, greift die Kinder-Unfallversicherung. Diese private Unfallversicherung kommt in der Folge für einen etwaigen notwendigen behindertengerechten Umbau des Zuhauses auf. Zudem ist sie wichtig, da die gesetzliche Unfallversicherung nur dann greift, wenn der Unfall direkt im Kindergarten, in der Schule oder auf dem dorthin bzw. wieder retour nach Hause passiert.
Laut GDV geschehen aber knapp 60 Prozent der Unfälle von Kindern in der Freizeit bzw. zu Hause. Nur 18 Prozent der Unfälle ereignen sich in Betreuungseinrichtungen, während 14 Prozent im Straßenverkehr geschehen.
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