Die Tage werden länger, die Landschaft grüner und das Wetter wärmer. Da zieht es viele nach draußen – und die Lust am eigenen Zuhause etwas zu verschönern, ist in Corona-Zeiten erwiesenermaßen besonders groß. Wer an seinem Haus oder Gebäude arbeitet, sollte dabei auf die richtige Versicherung setzen.
Nachbarschaftshilfe versicherungstechnisch absichern
Wer gemeinsam mit Nachbarn oder guten Bekannten am eigenen Haus arbeitet, sollte auf den richtigen Versicherungsschutz aller Beteiligten setzen. Passiert etwa beim Fliesen schneiden ein Missgeschick und eine Scherbe verletzt dabei den Helfer, ist die Frage, welche Versicherung hier leistet.
Auf den ersten Blick stellen sich vielleicht einige die Frage, ob hier die Wohngebäude- oder die Haftpflichtversicherung einspringen. Welche der beiden tatsächlich leistet, wird in einem Beschluss des OLG Hamm zur Aktenzahl 16 Wx 181/100 beantwortet.
Konkret ging es dabei um einen Versicherungsnehmer, der an seinem Haus angebrachte Fliesen abschlug und eine Scherbe davon eine dritte Person verletzte. Das Gericht entschied, dass hier die Police der privaten Haftpflichtversicherung zum Tragen komme und nicht die Gebäudeversicherung. Denn Verletzungen, die nur in einem zufälligen oder gelegentlichen Zusammenhang mit dem Haus- und Grundbesitz stehen, sind nicht der Haus- oder Grundhaftpflichtversicherung zuzurechnen, sondern der Privathaftpflicht, da der allgemeine private Bereich des Versicherungsnehmers als Schadensauslöser betroffen war.
Haftpflicht ist einfach eine Must-have Police
Damit ist einmal mehr bewiesen, wie wichtig eine Haftpflichtpolice ist. Eine vergleichsweise geringe Prämie schützt nicht nur in vielen Bereichen, sondern gewährleistet auch, dass Freundschaftsdienste und Nachbarschaftshilfe nicht zum Streitfall wird, sondern nach wie vor verbindet.
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