VERSICHERER IN ZEITEN DES CORONAVIRUS – DIE SDV AG INFORMIERT: HANSE MERKUR – UPDATE „VERLÄNGERUNG DER MAßNAHMEN“

Verlängerung der Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Kurzfassung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 29.06.2020 mitgeteilt, dass entgegen seiner ursprünglichen Planung das Leistungsverweigerungsrecht nicht verlängert wird. Wir als HanseMerkur haben uns jedoch dazu entschlossen, dass unsere speziellen Maßnahmen bis zum 30.09.2020 in Anspruch genommen werden können!

Mit der FACHINFO für den Vertrieb vom 23.04.2020 haben Sie bereits umfangreiche Informationen über die verschiedenen Maßnahmen erhalten.

 

Die HanseMerkur wird ihren Kunden auch weiterhin partnerschaftlich zur Seite stehen und hat die speziellen Maßnahmen bis zum 30.09.2020 verlängert.

 

Überblick

 Die speziellen Maßnahmen der HanseMerkur können nunmehr

  • von Personen, die neu aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind
  •  für Beitragsforderungen ab dem 01.04.2020
  • bis zum 30.09.2020

 in Anspruch genommen werden!

 

Es handelt sich im Wesentlichen um die Maßnahmen Beitragsstundung, Beitragspause und Beitragsreduzierung durch Umstellung. Das vom Gesetzgeber beschlossene Leistungsverweigerungsrecht betraf nur die Kranken- und Pflegepflichtversicherung und galt bis zum 30.06.2020.

 

Wissenswertes

 Können laufende Maßnahmen verlängert werden?

Ja, die speziellen Maßnahmen der HanseMerkur können um drei Monate verlängert werden. Dies gilt jetzt auch neu für die Beitragsstundung.

 

Werden die offenen Beiträge zum 01.07.2020 sofort fällig, sofern mein Kunde vom gesetzlichen Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat?

Ja. Das Gesetz sieht vor, dass mit Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts die Beiträge sofort fällig werden. Die Vereinbarung von Ratenzahlungen ist möglich.

 

Was ist bei zukünftigen Beantragungen zu beachten?

Bitte verwenden Sie die beigefügten Formulare, denen Sie außerdem weitere Hinweise entnehmen können.

1. Antrag_finanzNotlageCorona_04.20_ 2. Formular LV Corona Beitragshilfe

 

HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.