So sind bleibende Schäden im Zuge der Corona-Krise versichert

Insgesamt wurden in Deutschland mit Stand Donnerstag, 07.05., nachmittags 166.535 Menschen positiv auf das Virus Sars-Cov-2 getestet. 139.900 Menschen haben nach Angaben des Robert-Koch Institutes die Krankheit inzwischen überstanden oder gelten als genesen. Wie es all jenen geht, die Covid-19 überstanden haben, wird vom RKI noch nicht veröffentlicht. Doch es gibt Indizien, dass bleibende Schäden möglich sind.

Schwere Verläufe bergen Gefahren

Die meisten Menschen, rund 80%, überstehen die Infektion mit dem Covid-Erreger ohne besondere Komplikationen. Gibt es allerdings einen schweren Verlauf, kann der komplette Körper in Mitleidenschaft gezogen werden. Prof. Hans-Bernd Hopf, Chef der Intensivmedizin der Asklepios Kliniken in Langen-Seligenstadt weist darauf hin, dass infolge von schweren Durchblutungsstörungen sogar Amputationen die Folge bei einzelnen Patienten sein können.

Zudem kann es bei schweren Verläufen zur Notwendigkeit einer Intensivbehandlung von bis zu vier Wochen kommen. Den Tagesreporten des DIVI kann entnommen werden, dass mehr als 70 Prozent der intensivpflichtigen Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung beatmet werden müssen. Einige Patienten, die diese intensive Behandlung durchleben, entwickeln zudem psychische Probleme.

BU hilft auch bei Corona

Nach Angaben des GDV leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann, wenn infolge einer Corona-Erkrankung eine Berufsunfähigkeit auftritt. Wir haben darüber berichtet. Voraussetzung ist allerdings wie bei jeder anderen Ursache, dass der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein muss, damit die im Vertrag vereinbarte Rente auch ausbezahlt wird. Wichtige Voraussetzung ist allerdings auch, dass die BU-Versicherung bereits vor der Ansteckung mit dem Sars-Cov-2-Virus bestanden hat. Wer Covid-19 ohne Folgen überstanden hat und nun wieder gesund ist, kann weiterhin eine Police zur BU erhalten. Aktuell  Erkrankte können nicht direkt versichert werden, das heißt, deren Antrag wird zurückgestellt.

Private Unfallversicherung leistet selten

Die GDV will im Hinblick auf die private Unfallversicherung einen Schutz nicht grundsätzlich ausschließen. Es wird darauf verwiesen, dass mittlerweile einige Unfallversicherer auf einen erweiterten Infektionsschutz mit unterschiedlichen Ausprägungen setzen. Die Krankheiten werden dabei aber meist abschließend aufgezählt. Der Verband zieht daher die Conclusio, dass ein theoretischer Versicherungsschutz denkbar ist, aber eher selten sein dürfte.

Argumentiert wird dabei damit, dass ein Erreger, der in der Luft zirkuliert, den Begriff eines Unfalles nicht erfüllt.

Anders sei dies aber bei Chemikern und Desinfektoren. Hier sei ein plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase mitversichert. Bei einigen Versicherern wird darauf verwiesen, dass bei einem zugelassenen Impfstoff die Erweiterung auf Impfschäden eine Leistung auslösen könnte.

Kinder-Invaliditäts-Versicherung wirkt

Eine Umfrage unter den Versicherern hat ergeben – und der GDV hat diese Aussage bestätigt -, dass Kinder in der sogenannten Kinder-Invaliditäts-Versicherung immer geschützt sind. Natürlich müssen dazu die übrigen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sein. Vor allem aber muss der vereinbarte Grad der Behinderung erreicht sein und es darf kein sonstiger Ausschlusstatbestand vorliegen. In den meisten Policen muss eine Behinderung von 50 Prozent und mehr infolge der Krankheit vorliegen, damit eine Leistungspflicht seitens des Versicherers besteht.

Grundfähigkeitsversicherung bietet kaum Schutz

Wer Ansprüche aus der Grundfähigkeitsversicherung infolge einer Corona-Erkrankung geltend machen möchte, hat es vermutlich schwer. Denn dazu müssen exakt die in den Bedingungen der Police genannten Krankheiten vorliegen, Organe erkranken oder die Grundfähigkeiten verloren gehen. Hier gilt es, einen genauen Blick in die individuellen Bedingungen der Police zu werfen, sollten Betroffene infolge einer Corona-Erkrankung auf Dauer nicht mehr ganz gesund werden.