VERSICHERER IN ZEITEN DES CORONAVIRUS – DIE SDV AG INFORMIERT: ALLIANZ – UPDATE „SACH/KFZ“

IHRE ALLIANZ SACHVERSICHERUNG IN DER CORONAKRISE

Die Corona-Pandemie hat den Verkehr auf unseren Straßen in den letzten Wochen deutlich reduziert. Dadurch kommt es erfreulicherweise auch zu weniger Unfällen im Straßenverkehr. Allianz Kunden profitieren von diesem Rückgang der individuellen Fahrleistung, denn: Allianz Kunden zahlen schon immer nur für die tatsächlich gefahrenen Kilometer in der Kilometerklasse.

Allianz entlastet private Kfz-Versicherungskunden

Allianz Kunden, die Corona bedingt in diesem Jahr deutlich weniger fahren als angegeben und dadurch in eine niedrigere tarifliche Kilometerklasse eingestuft werden können, bei der Allianz am Ende ihres Versicherungsjahres Geld zurück. Die Kilometerfahrleistung erfragen wir einmal jährlich bei unseren Kunden für das vergangene sowie für das kommende Versicherungsjahr. Danach richtet sich ihr Versicherungsbeitrag, den wir auch rückwirkend in beide Richtungen anpassen können. Kunden, die Corona bedingt weniger gefahren sind als zum Beginn des Versicherungsjahres angegeben, erhalten also den zu viel gezahlten Beitrag zurück.

Hier können unsere Kunden die Kilometermeldung ganz einfach und sicher digital vornehmen.

Diese Leistungen bieten wir außerdem

Corona Schutzbrief: Mit unserem neuen Corona Schutzbrief unterstützen wir bis zum 31. Mai alle Personen (Allianz- und Nicht-Allianz Kunden), die in systemrelevanten Berufen arbeiten

(z.B. als Arzt, Pflegekraft oder im Lebensmittelhandel) oder sich als freiwillige Helfer engagieren und dabei mit ihrem Auto oder Motorrad liegen bleiben.

Fahrerkreis-Erweiterung: Bis zum 31. Mai erweitern wir beitragsfrei den Fahrerkreis in der privaten Kfz-Versicherung auf alle Familienangehörigen sowie Helfer (z. B. Pflegekräfte, Nachbarn). Eine formelle Anmeldung per E-Mail oder Telefon des zusätzlichen Fahrers ist in dieser Zeit nicht erforderlich.

Keine Folgen durch fehlende HU: Kann die Fahrzeug-Hauptuntersuchung aufgrund von Umständen nicht erfolgen, die auf die Ausbreitung der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) zurückzuführen sind, ist Ihr Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt. Dies gilt zunächst bis zum 30. Juni.

Individuelle Lösungen: Möglich sind zum Beispiel Stundungen der Beiträge, Änderungen der Zahlungsperiode, Anpassungen des Deckungsumfangs oder tagesaktuelle Leistungsreduzierungen in den Verträgen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in der FAQ-Liste in unserem Maklerportal. Außerdem bieten wir Ihnen einen Überblick über „Nützliche Links für Ihre Kunden“. Bitte besuchen Sie uns hier.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien – bleiben Sie gesund!

 

HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.