VERSICHERER IN ZEITEN DES CORONAVIRUS – DIE SDV AG INFORMIERT: HELVETIA – UPDATE „NEUE MAßNAHMEN“

Heute wurden die Helvetia Maßnahmen für besonders finanziell betroffenen Kundenverbindung veröffentlicht. Mit Wirkung zum 01.04.2020 wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der „Covid-19-Pandemie“ erlassen. In Artikel 240 werden Verbraucher, die wirtschaftlich betroffen sind, besondere Rechte eingeräumt. Sie sind als Moratorium beschrieben.
Verbraucher sind alle Privatpersonen und Kleinstunternehmen mit maximal 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro.

Das anhängende HelvetiaAktuell ist umfassender als die Veröffentlichung in der MaklerApp. Begründung: Die Vordrucke zur Beantragung der diversen Maßnahmen werden über einen Link der jeweiligen Sparte im HelvetiaNet übermittelt und die soll grundsätzlich vom Vertriebspartner vorgenommen werden.

20200406Helvetia_Aktuell_Moratorium

 

Auf diese Art und Weise ist gewährleistet, dass nicht unbefugte Dritte den Kundenstamm bzw. die Kundenverträge beeinflussen.
siehe auch :

a)  Link Verbraucher:  https://www.helvetia.com/de/web/de/privatkunden/service/meldungen/praemienaussetzung.html?ecid=eml:cuca:email:formulare1:enews:0

b)  Link Kleinstunternehmer:
https://www.helvetia.com/de/web/de/firmenkunden/services/meldungen/praemienaussetzung-kleinstunternehmen.html?ecid=eml:cuca:email:formulare1:enews:0

c)  KFZ – Kundenerklärung:

kundenerklaerung-2020

 

HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.