Kaputte Schaufenster, mit Graffiti beschmierte Wände oder zertrümmertes Mobiliar – viele Unternehmen sind immer wieder von Schäden durch Vandalismus betroffen. Die richtige Versicherung hilft dann weiter.
Ob Anfeindungen oder verirrte Böller – Vandalismus kennt unterschiedliche Gesichter
Wer eine Fleischerei führt, ist oft den Anfeindungen von sogenannten Tierschützern ausgesetzt. Auch kurz nach Silvester findet der eine oder andere Gewerbetreibende mutwillig zerstörte Fenster oder Eingangsbereiche durch verirrte Böller oder andere Wurfgegenstände. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das nicht nur hohe Umsatzeinbußen durch die notwendige Betriebsunterbrechung. Auch der Schaden selbst kann teuer werden und muss von Unternehmer selbst bezahlt werden.
Leipzig 2016 als exemplarisches Beispiel
Vielen in Erinnerung ist noch der G20-Gipfel in Hamburg, als ein wütender Mob viele Straßenzüge verwüstete, Pyrotechnik in den Ladengeschäften zündete und alles klaute, was wertvoll und gut transportierbar erschien. Auch die Ausschreitungen in Leipzig im Jahr 2016 sind ein Mahnmal in diesem Zusammenhang. Viele der damaligen Opfer – sowohl in Hamburg als auch Leipzig – waren nicht gegen derartige Schäden versichert.
Welche Versicherung zahlt
Stellt sich nun also die Frage, welche Versicherung für derartige Fälle zuständig ist. Ist das Gebäude selbst inklusive der Fenster und Türen betroffen, kommt die Gebäudeversicherung für die Schäden auf. Diese läuft in den meisten Fällen über die Hausverwaltung oder den Vermieter. Doch Gewerbetreibende können sich nicht zu 100 Prozent auf diese Kostenerstattung verlassen, häufig ist in gewerblichen Mietverträgen nämlich eine Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache festgehalten.
Mit der Allgefahren-Deckung auf der sicheren Seite
Auf der sicheren Seite sind Unternehmer, die einen Laden mit Schaufenstern betreiben, mit der Glasversicherung. Doch hier gilt es genau zu beachten, dass diese nur einen Ausschnitt des Vandalismusrisikos abdeckt. Ähnliches trifft für die Betriebsinhaltsversicherungen zu, die meist nur dann für den Schaden eintreten, wenn im Zusammenhang mit dem Vandalismus auch ein Einbruch-Diebstahl stattgefunden hat. Als Makler liegt es hier in Ihrer Verantwortung, die Verträge Ihrer Gewerbekunden dahingehend zu prüfen, wie diese Punkte in den entsprechenden Policen geregelt ist.
Wer nicht nur sein komplettes Betriebsinventar sondern auch die unbeweglichen Teile des Ladengeschäfts, also die Bereiche des Gebäudes, optimal gegen Vandalismus absichern möchte, sollte auf eine Allgefahren-Deckung setzen. Diese muss auch die sogenannte „mutwillige Zerstörung“ umfassen. Einige Versicherungsunternehmen am deutschen Markt bieten diesen „extended Coverage“-Schutz vor allem für kleinere Gewerbetreibende auch an.
Für alle Fragen zum Thema ist unsere Fachabteilung Gewerbe unter 0821 71 008 – 450 gerne für Sie erreichbar!