Viele haben die Schlagzeile der eingeschlossenen Höhlenbesucher auf der Schwäbischen Alb gelesen und nicht nur über die Leichtsinnigkeit der beiden den Kopf geschüttelt. Manch einer hat sich vielleicht die Frage gestellt, wer die aufwändige Bergung und Rettung bezahlt. Das Thema ist auch für herkömmliche Berg- und Alpinunfälle relevant.
Das Risiko nicht unterschätzen
Alpine Notrufe werden nicht nur von Verletzten oder bei tatsächlichen Unfällen im Gebirge abgesetzt. Auch wenn Wanderer oder Bergsteiger ihre Kräfte falsch einschätzen oder vom ausgeschilderten Weg abkommen, steigt das Risiko eines Alpinunfalls. Muss infolgedessen die Bergwacht und eventuell sogar ein Suchtrupp mit Hundestaffel ausrücken bzw. der Einsatz eines Hubschraubers notwendig werden, kann das schnell für den Bergfex teuer werden. Wer dann die Kosten übernimmt, hängt von zwei Faktoren ab.
Die Krankenkasse zahlt in der Heimat
Urlauber, die in der deutschen Bergwelt unterwegs sind und verunglücken bzw. sich dabei verletzen, können auf die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung setzen. Sogar die Kosten eines Transports mit dem Hubschrauber werden übernommen. Dabei muss jedoch eine wichtige Voraussetzung gegeben sein: Denn der Einsatz muss aus medizinischer Sicht notwendig und alternativlos sein. So einfach das im ersten Moment klingt, ist es nicht. Denn die Krankenversicherer unterschieden zwischen einer Rettung, bei der die Kosten übernommen werden, und einer Bergung, bei der es keine oder nur eine teilweise finanzielle Regulierung gibt. Wird ein Hubschrauber zum Beispiel angefordert, weil der Transport des Verunglückten in unwegsamen Gelände anders nicht möglich ist, findet eine Bergung statt. Die Übernahme der Kosten für den Hubschraubertransport ist so fraglich, während der Notarzteinsatz natürlich bezahlt wird.
Private Versicherung für notwendige Bergrettung im Ausland
Bergwanderer und Bergsteiger sollten sich also keinesfalls auf eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Das gilt umso mehr, wenn sie im Ausland auf Gipfel stürmen. Auch wenn die Krankenkasse für Kosten medizinischer Notfallbehandlungen in EU-Ländern aufkommt, wird immer nur der Betrag gezahlt, der auch einem einheimischen Verunglückten zusteht. Das kann deutlich weniger sein, als es in Deutschland üblich ist. Damit sind Bergsportler mit einer Auslandsreisekrankenversicherung auf der sicheren Seite, die auch die Such- und Bergekosten bzw. häufig auch den medizinischen Rücktransport in die Heimat leistet.
Auf Bergung und Suche in der Police achten
Auch für privat Krankenversicherte lohnt sich der Schutz einer Auslandsreisekrankenversicherung, wobei das Augenmerk unbedingt auf die gewährten Versicherungsleistungen bei Bergung und der Suche liegen sollten. Wichtig ist vor allem, dass hier die Obergrenze der Kostenübernahme für Bergungs- und Rettungskosten entsprechend hoch ist und bei einem Betrag bis zu 5000 Euro liegt.
Auch private Unfallversicherung bietet Schutz
Den optimalsten Schutz für das Risiko in den Bergen bietet die private Unfallversicherung, die in der Regel auf der ganzen Welt gilt. Viele Policen übernehmen auch dann die Kosten, wenn der Bergsteiger gar keinen Unfall hatte und auch nicht verletzt ist, sondern einfach aus einer misslichen Lage befreit werden muss. Bevor eine derartige Police abgeschlossen wird, sollte unbedingt auf diesen Aspekt geachtet werden.
Gewährleisten Sie Ihren Kunden ein unbeschwertes Gipfelvergnügen – für Angebote, Bedarfsanalysen oder Abschlussmöglichkeiten stehen Ihnen die Fachabteilungen der SDV-AG unter der Telefonnummer 0821 71 008 400 (Sach) oder 0821 71 008 300 (Kranken) gerne zur Verfügung.