Meteorologen sprechen von der ersten Hitzewelle, die sich kommende Woche über ganz Deutschland ausbreiten wird. Sonnenhungrige Erwachsene und Kinder sprechen einfach von der idealen Zeit für einen Schwimmbadbesuch oder einen Abstecher zu einem der vielen Badeseen. Doch damit Handy, Bargeld und Co. beim Sprung ins kühle Nass gut gesichert sind, sollten Badegäste einiges über deren sichere Verwahrung wissen.
Außenversicherung schützt in gewissen Fällen
Langfinger im Freibad oder an den Seen nutzen oft die Gunst der Stunde und entwenden Handys, Geldbörsen oder auch die teure Armbanduhr oder das nette Goldketterl, das achtlos in die Badetasche gegeben wird. Meist besteht damit kein Versicherungsschutz und der Geschädigte muss den Verlust aus eigener Tasche begleichen. Die von der Hausratversicherung umfasste sogenannte Außenversicherung sieht zwar vor, dass Hab und Gut bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb der versicherten Wohnung grundsätzlich versichert ist. Doch bei einem einfachen Diebstahl greift sie trotzdem nicht.
Aufgebrochener Spind ist in der Hausratversicherung gedeckt
Wer seine Wertsachen im Schwimmbad in einer abschließbaren Umkleidekabine oder in einem Spind verwahrt, der verschlossen werden kann, kann hingegen auf Versicherungsschutz hoffen. Denn wenn Kriminelle diesen aufbrechen und Wertsachen, Geld oder teures Smartphone stehlen, handelt es sich um einen sogenannten Einbruchdiebstahl. Und dieser ist – ebenso wie ein Raub – in der Hausratversicherung gedeckt.
Wertsachen im Auto sind nicht versichert
Immer wieder ist zu hören, dass Badegäste ihre Wertsachen einfach im parkenden Auto lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich Smartphone, Laptop oder Handtasche am Beifahrersitz oder im Kofferraum befinden. Denn bei einem aufgebrochenen Auto, aus dem Teures gestohlen wird, greift der Schutz der Hausratversicherung nicht. Außer, der Wagen befindet sich innerhalb eines Gebäudes, etwa einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus, das über ein verschlossenes Tor verfügt. Auch hier handelt es sich dann gegebenenfalls um einen Einbruchdiebstahl, der wiederum von der Hausratversicherung abgedeckt ist.
Ist das Auto einfach auf dem Parkplatz vor dem Schwimmbad abgestellt, kann der Besitzer im Fall eines Diebstahls der Wertgegenstände höchstens mit einem anteiligen Betrag des Schadens rechnen.
Damit ist eines klar: für den unbeschwerten Tag und dem Sprung ins kühle Nass am besten einfach auf die Wertgegenstände verzichten und diese gut verwahrt zu Hause lassen.
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