Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist aus vielerlei Hinsicht eine sinnvolle Absicherung. Doch auch bei guten Policen gilt der Betroffene nicht einfach so nach sechsmonatiger Krankschreibung als berufsunfähig. Der meist 50 %ige Grad der Berufsunfähigkeit muss zusätzlich nachgewiesen werden. Was dauern kann. Abhilfe schafft ein Upgrade der BU, nämlich die Arbeitsunfähigkeitsklausel.
Überbrückungshilfe durch die AU-Klausel
Häufig dauert eine Leistungsprüfung, vor allem wenn noch spezielle Gutachten benötigt werden, sehr lange. Der Betroffene hat während dieses Zeitraumes aber häufig schon finanziellen Bedarf, der durch Leistungen aus der AU-Klausel gedeckt werden kann. Ein Nachweis des Berufsunfähigkeitsgrades ist dabei nicht notwendig.
Franke und Bornberg haben eine BU-Leistungspraxis Studie durchgeführt, wonach fast die Hälfte der abgelehnten Leistungsanträge auf ein Nicht-Erreichen des erforderlichen Berufsunfähigkeitsgrades zurück zu führen sind. Auch davon Betroffene bekommen eine befristete Übergangsleistung, wenn die AU-Klausel versichert ist – allerdings erst nach einer sechsmonatigen ununterbrochenen Krankschreibung. Abhängig vom jeweiligen Anbieter wird diese zwischen 18 und 36 Monate ausbezahlt, maximal jedoch bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit.
Bei Vermittlung einer BU auf einige Aspekte achten
Zu beachten sind Überschneidungen in den Leistungszeiträumen aus verschiedenen Versicherungsarten, zum Beispiel aus der BU und der Krankentagegeldversicherung. Als Vermittler ist es darum besonders wichtig, alle Verträge des Kunden zu kennen – nur so kann sich ein Berater ein echtes Bild von der möglichen Situation im Leistungsfall machen!
Krankentagegeld-Versicherung und AU-Klausel – ähnliche Funktionen?
Diese Frage muss mit JEIN beantwortet werden. Denn was in der Theorie logisch klingt, nämlich dass das Krankentagegeld bis zum Anerkenntnis einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit bezahlt wird, ist in der Praxis nicht immer so. Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung sind immer auf längstens 60 Monate begrenzt und je nach Bedingungswerk unterschiedlich in der Leistungsdauer ausgestaltet. Auch können Kündigungsrechte im Leistungsfall bestehen. Damit ist der Versicherte auf der sicheren Seite, wenn er über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer AU-Klausel verfügt.
Zu allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Arbeitsunfähigkeitsklausel sowie zur Angebotserstellung ist die Fachabteilung gerne unter Telefon: 0821/71008 – 200 für Sie erreichbar! Und wenn Sie sich nicht sicher sind, was die Krankentagegeldversicherung Ihres Mandanten leistet: Unter 0821 71 008 300 erhalten Sie in der Fachabteilung Kranken auch dazu gerne Hilfestellungen!