Der Sommer steht unmittelbar bevor, damit rückt für viele auch der lange Sommerurlaub in greifbare Nähe. Viele gönnen sich den Luxus eines eigenen Ferienhäuschens oder einer Ferienwohnung und sehen dies nicht nur als sinnvolle Investition, sondern auch als echte Oase während entspannter Tage. Doch ohne die passende Versicherung kann es hier rasch zu enormen finanziellen Belastungen kommen. Der Abschluss einer Ferienhausversicherung schafft Abhilfe und relaxte Tage im Urlaubsdomizil.
Eigentlich eine Wohngebäudeversicherung
Vor allem Feuer oder Wasser können rasch massive Schäden an oder in einem Ferienhaus verursachen. Eigentümer sollten daher über den Abschluss einer Ferienhausversicherung nachdenken. Grundsätzlich hat diese sehr starke Ähnlichkeit mit einer Wohngebäudeversicherung, umfasst in ihrer Absicherung jedoch auch die typischen Merkmale eines Ferienhauses. Sie greift immer dann, wenn eine Beschädigung oder Zerstörung infolge eines versicherten Risikos eintritt. Dann übernimmt die Ferienhausversicherung die ortsüblichen Kosten zur Wiederherstellung des versicherten Gebäudes. Zudem werden die Kosten für etwaige notwendige Abbruch- oder Aufräumungsarbeiten sowie Bewegungs- und Schutzkosten übernommen.
Bei einer Ferienhausversicherung kann der sogenannten gleitende Neuwert versichert werden. Das bedeutet, dass die Versicherung automatisch ihren Versicherungsschutz der Baukostenentwicklung anpasst.
Diese Risiken sind versichert
Überlegen Ihre Kunden den Abschluss einer Ferienhausversicherung, so sind Schäden durch Blitzschlag und Brand, aber auch Hagel und Explosion oder Brand gedeckt. Auch etwaige Sturmschäden oder durch einen Rohrbruch im Gebäude erzeugte Schäden durch Leitungswasser sind durch die Police gedeckt.
Auf Unterversicherungsverzicht achten
Beachten Sie, dass Sie Ihre Kunden auf den Unterversicherungsverzicht hinweisen. Verzichtet er nämlich auf diesen, so prüft die Versicherung im Fall eines Schadens den unmittelbaren Wert des beschädigten Hauses und die Versicherungssumme in der Police. Übersteigt der Wert des Gebäudes die Versicherungssumme, leistet die Ferienhausversicherung nur im Verhältnis des tatsächlichen Gebäudewertes zur Versicherungssumme. Damit die Besitzer der Ferienimmobilie ihren Schaden aber in jedem Fall bezahlt bekommen, sollte die Versicherung den Unterversicherungsverzicht beinhalten. Denn nur so ist sichergestellt, dass das Ferienhaus ein Ort für Entspannung, Familienzeit und Erholung wird – und Sorgen oder Ängste vor Naturgewalten und anderen Negativereignissen keinen Platz gewinnen.
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