Im Leben eines Versicherungsmaklers lauern viele Fallstricke. Es gilt nicht nur, den Versicherungsbedarf der Kunden richtig zu ermitteln, man sollte auch das zu vermittelnde Produkt richtig kennen. Sonst drohen Schadensersatzforderungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Haftungsrisiken ausschalten können.
Der aktuelle Fall
Ein Versicherungsmakler vermittelte einem Kunden eine Patentrechtsschutzversicherung, ein nicht ganz alltäglicher Versicherungsbedarf. Der Versicherungsnehmer war Inhaber eines Patentes und führte daher desöfteren Patentrechtsstreitigkeiten. Im Beratungsgespräch hatte der Versicherungsnehmer insbesondere nach der Deckung zu Nichtigkeitsklagen gefragt. Diesen Versicherungsschutz hatte der Versicherungsmakler seinem Kunden zugesichert. Tatsächlich konnte eben dieses Risiko zum Zeitpunkt der Beratung aber nicht bei der vermittelten Versicherung und auch bei keinem anderen deutschen Versicherer eingedeckt werden.
Es kam, wie es kommen musste: Die Rechtsschutzversicherung lehnte anschließend die Übernahme der Kosten eines gegen den Versicherungsnehmer angestrengten Nichtigkeitsverfahrens ab. Danach verlangte der Versicherungsnehmer von seinem Versicherungsmakler den Ersatz der Kosten für den Rechtsstreit über zwei Instanzen, insgesamt 45.361,03 Euro.
Das OLG Düsseldorf bestätigte den Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsmakler. Demnach kam es nicht darauf an, ob das Risiko tatsächlich vermittelbar gewesen wäre. Auch hat der Versicherungsmakler den Versicherungsbedarf seines Kunden richtig ermittelt. Allerdings hat er ihm eine falsche Auskunft erteilt, die ursächlich für den Abschluss des Versicherungsvertrages war.
Welche Pflichten treffen einen Versicherungsmakler?
Der Versicherungsmakler gilt als Sachwalter des Kunden. Dementsprechend hoch sind seine Beratungspflichten. Der Versicherungsmakler hat die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu erfragen. Generell orientiert sich die Reichweite der Fragen an der Schwierigkeit der Versicherung und der Person des Versicherungsnehmers und damit auch daran, welche Vorkenntnisse er hat. Schließlich hat der Versicherungsmakler seinen Rat zu begründen. Und all das muss der Versicherungsmakler auch dokumentieren.
Zudem muss der Versicherungsmakler das zu vermittelnde Produkt genau kennen. Ansonsten kann eine Beratung nicht bedarfsgenau erfolgen, schließlich muss der Versicherungsschutz auch zum Kunden passen. Gerade bei Nischenprodukten kann aber, wie im vorliegenden Fall gezeigt, die vollumfängliche Kenntnis des Versicherungsumfanges schwierig werden. Gut, wenn man dann auf Spezialwissen zurückgreifen kann.
Rechtssicher beraten mit der SDV AG
Versicherungsmakler sollten, schon im eigenen Interesse, das Beratungsgespräch mit dem Kunden ausführlich dokumentieren. Ablegen können unsere Kooperationspartner das Protokoll über die Fotofunktion in der SDV App. So ist das Dokument jederzeit zur Hand.
Zudem können unsere Versicherungsmakler in Zweifelsfällen auf das Spezialwissen unserer Experten zurück greifen. Schließlich arbeiten in unseren Fachabteilungen nur ausgewiesene Versicherungsfachleute, die sich auf verschiedene Bereiche spezialisiert haben. Unser Kundenservice steht für Ihre Anfragen unter der Telefonnummer 0821/71008-0 zur Verfügung.