SDV Schneechaos

Schneechaos: Was jetzt beachtet werden muss.

Vor allem, wer im Süden Deutschlands wohnt, ächzt derzeit unter der Schneelast. Die Winterdienste sind im Dauereinsatz. Vor lauter Schnee kann man da schon einmal den Überblick verlieren. Wir fassen für Sie haftungs- und versicherungsrechtliche Aspekte kompakt zusammen. Auf den Hinweis zu Winterreifen verzichten wir, das sollte bei den derzeitigen Straßenverhältnissen selbsterklärend sein.

Schneeräumen.

Jeder weiß: Schnee muss geräumt werden. Aber wie soll man diesen Schneemassen Herr werden? Muss man dieser Tage ständig räumen? Schließlich sollen nach Möglichkeit Gehwege und Zufahrten schneefrei sein, um die Sicherheit der Fußgänger gewährleisten zu können.

Einheitliche Vorschriften gibt es nicht. Stattdessen legen die einzelnen Gemeinden und Städte selbst fest, wann geräumt und gestreut werden muss. In der Nacht muss jedenfalls nicht geräumt werden, meist beginnt die Räumpflicht ab 7 Uhr morgens.

Grundsätzlich gilt: Schneit es über einen längeren Zeitraum, so muss nicht dauernd zur Schneeschaufel gegriffen werden. Eigentlich ist es ausreichend, zu räumen, wenn der Schneefall endet. Schneit es aber wie derzeit durch, so muss eben mehrmals am Tag der Weg von Schnee und Eis befreit werden. Das macht schon allein deshalb Sinn, weil man ansonsten kaum mehr bis zum Boden durchdringen kann.

Und wenn man einmal etwas passiert? Dann schützen eine gute Haftpflicht- und ggf. eine Rechtsschutzversicherung vor finanziellen Schwierigkeiten.

Dächer: Lawinen und Eiszapfen.

Hauseigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass Passanten (und übrigens auch Mieter) gefahrlos und sicher das Haus passieren können, ohne von Lawinen oder Eiszapfen getroffen zu werden. Dazu müssen an Hausdächern geeignete Vorkehrungen wie z.B. Schneefänge angebracht werden, was in schneereichen Gebieten baurechtlich vorgeschrieben ist. Dies ist im übrigen auch generell der Fall, wenn die Neigung des Daches einen Winkel von 45 Grad übersteigt.

Schwere Last.

Hinzu kommt: Auf Haus- und Scheunendächern lasten gerade unglaubliche Gewichte. Denn auch beim Schnee auf dem Dach müssen Hausbesitzer aufpassen: Hier sollte die weiße Decke geräumt werden, bevor ihre maximale Traglast ausgereizt ist. Einige Zentimeter hält das Dach aus, aber verdichtet sich der Schnee zu Eis, kann Einsturzgefahr drohen. So können zehn Zentimeter Nassschnee bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen. Eine ebenso dicke Eisschicht kann sogar ein Gewicht von bis zu 90 Kilogramm pro Quadratmeter haben.

Gemeinden im Süden Deutschlands raten derzeit dazu die Statik des Hausdaches überprüfen zu lassen und ggf. durch geeignete Personen wie z.B. Dachdecker das Dach räumen zu lassen.

Die gute Nachricht: Kommt es zu Schäden aufgrund von Schneelast, so hilft die Elementarschadenversicherung weiter. Diese kann, wie bei der Manufaktur Augsburg, als Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Hier finden Sie einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Manufaktur Augsburg:

 

§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden

  1. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
  2. a) Überschwemmung des Versicherungsortes (§ 3)
  3. b) Rückstau (§ 4)
  4. c) Erdbeben (§ 5)
  5. d) Erdfall (§ 6)
  6. e) Erdrutsch (§ 7)
  7. f) Schneedruck (§ 8)
  8. g) Lawinen (§ 9)
  9. h) Vulkanausbruch (§ 10)

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

 § 8 Schneedruck

Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.

Ob eine Regulierung der Schäden z.B. aufgrund einer vernachlässigten Räumpflicht des Daches gekürzt oder gar abgelehnt werden kann, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Bei den Produkten der Manufaktur Augsburg ist dies keine festgelegte Verkehrssicherungspflicht.

Übrigens: Zwar haben bei einer kürzlich erfolgten Auswertung der Zeitschrift Finanztest mehr als die Hälfte aller untersuchten Versicherungsprodukte mangelhaft abgeschnitten. Dies lag vor allem daran, dass der Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden konnte.

Nicht so bei den Produkten der Manufaktur Augsburg. Im Premium Plus Tarif verzichten die Produkte der Manufaktur Augsburg  auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls. Darüber hinaus wird bis zu 50.000 € geleistet, sofern ein Versicherungsnehmer sonstige Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt. Damit sind Ihre Kunden in jedem Fall optimal abgesichert.

Haben Sie noch Fragen?

Weitere Informationen zu den Produkten der Manufaktur Augsburg finden Sie hier.