Urlaubszeit und Einbrüche

Die Urlaubszeit hat begonnen, schließlich haben viele Bundesländer bereits Ferien. Für eine „Berufsgruppe“ hat aber der Stress erst angefangen: Einbruchsdiebstahl hat Hochkonjunktur.

Wieviele Einbrüche gibt es in Deutschland?

Der GDV beziffert die Zahl der Einbrüche aus dem Jahr 2016 auf 140.000. Damit ist die Zahl in den letzten Jahren wieder leicht gesunken, wie die anhängende Statistik zeigt:

Dennoch lässt sich aus der Statistik auch eines herauslesen: Die Kosten pro Wohnungseinbruch sind relativ hoch. Dabei sind auch nur die monetären Schäden umfasst.

 

Dennoch lässt sich aus der Statistik auch eines herauslesen: Die Kosten pro Wohnungseinbruch sind relativ hoch. Dabei sind auch nur die monetären, tatsächlichen Schäden umfasst.

Welche Versicherung kommt für Einbruchsschäden auf?

Manche Schäden lassen sich eben nicht ersetzen, so z.B. wenn Erbgegenstände entwendet werden. Ansonsten kommt eine Hausratversicherung bei einem Einbruchsdiebstahl für entwendete Sachen auf, selbstverständlich auch, wenn Gegenstände lediglich beschädigt wurden. Der ideelle Wert kann jedoch nicht ersetzt werden.

Für Schäden am Gebäude greift übrigens, unter bestimmten Voraussetzungen, die Gebäudeversicherung ein.

Wichtig: Genaue Auflistung der Schäden notwendig

Für den Versicherten ist es wichtig, eine genaue Auflistung der gestohlenen Gegenstände, nach Möglichkeit mit Fotos und Anschaffungsnachweisen, an den Versicherer zu senden. Bei Nichtvorlage von Belegen und Fotos kann der Versicherer die Leistungen kürzen. Hier muss der Versicherungsmakler echte Hilfe leisten und sollte die Schadensaufstellung daher genau prüfen.

Einfach geht das übrigens über eine Schadensmeldung über unsere Apps. Meldet ein Kunde über die App „myInsure“ einen Schaden, so kann der Versicherungsmakler die Schadensmeldung vorab überprüfen, bevor diese beim Versicherer eingereicht wird.

Gut versichert, wenn der Einwand der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

Ihr Kunde ist optimal versichert, wenn der Versicherungstarif den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausschließt. Dann, auch wenn diese Regeln im eigenen Interesse beachtet werden sollten, kann ein fahrlässiges Verhalten dann nicht zu einer Kürzung der Leistung führen.

Gute Hausratversicherungen haben diesen Einwand standardmäßig ausgeschlossen. Sollten Sie Beratung zu einer Hausratversicherung benötigen, unser Fachbereich Sach steht unter der Nummer 0821/71008-400 zur Verfügung.

Kleiner Tipp: So schützen Sie sich vor einem Einbruch.

Eine beliebte Informationsquelle sind soziale Netzwerke. Wer hier postet, wann er sich weit weg von zu Hause befindet, riskiert ungebetenen Besuch in seiner Abwesenheit.

Bislang wurde ein solches Vorverhalten nicht als Leistungskürzungsgrund benutzt, sondern eher, nach Mitteilungen des GDV, mit dem Nichtleeren des Briefkastens verglichen. Eine gesicherte Rechtsprechung gibt es dazu allerdings nicht.

Ohnehin sollte man alles daran setzen, Einbrechern ein bewohntes Haus vorzugaukeln und so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten. Dazu gehört idealerweise neben regelmäßiger Leerung des Briefkastens (oder Einlagerung bei der Post) auch das Mähen des Rasens und das Auf- und Zuziehen der Jalousien.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät zudem dazu, das W-LAN für die Zeit der Abwesenheit zu deaktivieren. So können Unbefugte sich erst gar nicht einhacken.