Haftungsfalle droht

Was tun, wenn ein Kunde z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung bräuchte, sich diese aber nicht leisten kann? Viele Makler scheuen sich, dem Kunden dann eine Ausschnittsdeckung anzubieten. Sie fürchten, zur Haftung herangezogen zu werden, wenn der Schutz nicht greift, weil er unzureichend ist. Ganz nach dem Motto: Nicht die perfekte Lösung? Dann lieber keine.

Wie falsch diese Herangehensweise ist, schildert Versicherungsmakler Philipp Wenzel in einem Beitrag im Online-Magazin Pfefferminzia (zum ganzen Beitrag geht es hier). Denn die Haftungsfalle greift gerade dann, wenn dem Kunden überhaupt gar keine Absicherung angeboten wird. Besonders riskant wird dieses Vorgehen, wenn zudem häufig nichts dokumentiert wird und der Kunde eine Leistung letztendlich nicht in Anspruch nimmt.

Dabei lautet die Formel für Enthaftung „Keinen Mist bauen + Dokumentation“, so Wenzel im Interview mit der Pfefferminzia. „Die Haftung entsteht nicht aus einem schlechten Produkt. Nur dann, wenn ich gesagt habe, dass es ein gutes Produkt ist. Aber das muss ich eben vorher prüfen. Das ist mein Job.“

Oder unser Job. Gerade in derartigen Fällen können unsere Kooperationspartner auf das Fachwissen der Experten in unseren verschiedenen Abteilungen zurückgreifen, die dann für den Kunden die bestmögliche Absicherung empfehlen können. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern. Zum Kontakt