VERSICHERER IN ZEITEN DES CORONAVIRUS – DIE SDV AG INFORMIERT: HELVETIA – UPDATE “NEUE MAßNAHMEN”

Heute wurden die Helvetia Maßnahmen für besonders finanziell betroffenen Kundenverbindung veröffentlicht. Mit Wirkung zum 01.04.2020 wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der “Covid-19-Pandemie” erlassen. In Artikel 240 werden Verbraucher, die wirtschaftlich betroffen sind, besondere Rechte eingeräumt. Sie sind als Moratorium beschrieben.
Verbraucher sind alle Privatpersonen und Kleinstunternehmen mit maximal 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro.

Das anhängende HelvetiaAktuell ist umfassender als die Veröffentlichung in der MaklerApp. Begründung: Die Vordrucke zur Beantragung der diversen Maßnahmen werden über einen Link der jeweiligen Sparte im HelvetiaNet übermittelt und die soll grundsätzlich vom Vertriebspartner vorgenommen werden.

 

Auf diese Art und Weise ist gewährleistet, dass nicht unbefugte Dritte den Kundenstamm bzw. die Kundenverträge beeinflussen.
siehe auch :

a)  Link Verbraucher:  https://www.helvetia.com/de/web/de/privatkunden/service/meldungen/praemienaussetzung.html?ecid=eml:cuca:email:formulare1:enews:0

b)  Link Kleinstunternehmer:
https://www.helvetia.com/de/web/de/firmenkunden/services/meldungen/praemienaussetzung-kleinstunternehmen.html?ecid=eml:cuca:email:formulare1:enews:0

c)  KFZ – Kundenerklärung:

 

HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.