Damit man als Geschädigter nicht leer ausgeht

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungspolicen eines Haushaltes, denn sie sorgt dafür, dass ein Missgeschick nicht zum finanziellen Desaster führt. Doch was, wenn man selbst durch einen anderen geschädigt wird, der nicht über einen solchen Versicherungsschutz verfügt? Je nach vereinbartem Versicherungsumfang springt in diesem Fall sogar die eigene Privathaftpflichtpolice ein.

Existenzielle Gefahr bei Missgeschicken

Wer versehentlich einen anderen schädigt, haftet dafür gemäß § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit seinem jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen in unbegrenzter Höhe. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen oder großen Schaden handelt.

Wer zum Beispiel als Radfahrer oder Fußgänger leichtsinnigerweise einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem eine oder mehrere Personen verletzt oder gar getötet wurden, kann die gerechtfertigten Forderungen des beziehungsweise der Verletzten oder der Hinterbliebenen in der Regel nicht ohne Weiteres aus dem eigenen Haushaltsbudget begleichen. Das anfallende Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, der Einkommensausfall bis hin zu einer Rentenzahlung können nämlich schnell im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen.

Ist der Schadensverursacher über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert, übernimmt diese die gerechtfertigten Forderungen der Geschädigten, wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche ab. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine möglichst hohe Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Privathaftpflichtpolice zu vereinbaren, da die Entschädigungsleistung je Versicherungsfall hierauf begrenzt ist. Würden die Schadensforderungen die Versicherungssumme übersteigen, müsste der Schädiger die Differenz zur Versicherungssumme selbst tragen.

Über eine Privathaftpflichtpolice sind je nach Vereinbarung nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch sein Ehe- oder Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder geschützt. Selbst erwachsene Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn sie sich noch in der Schul- oder ersten Berufsausbildung befinden, mitversichert.

Mehr als jeder vierte Alleinlebende hat keine Privathaftpflichtversicherung

Doch obwohl die Privathaftpflichtversicherung für jeden eigentlich unverzichtbar ist, da sie einen existenziellen Risikoschutz bietet, verfügen insgesamt über 17 Prozent der Haushalte nicht über eine solche Police. Damit ist fast jeder fünfte Haushalt nicht über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert.

Dies belegt eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) durchgeführt hat. Grundlage der Auswertung war eine 2018 durchgeführte Befragung von rund 60.000 Haushalten in Deutschland, die alle fünf Jahre wiederholt wird.

Die Studie belegt zudem, dass bei den Paaren mit Kindern bei nur rund 7 Prozent ein solcher Versicherungsschutz fehlt, bei den Alleinerziehenden sind es dagegen mehr als 22 Prozent und bei den Alleinlebenden sogar fast 27 Prozent.

Als Geschädigter über die eigene Police abgesichert

Wer jedoch nicht über eine Privathaftpflichtversicherung geschützt ist, muss auch für fahrlässig verursachte Schäden selbst aufkommen. Reichen das Einkommen und Vermögen des Schädigers dafür nicht aus, geht der Geschädigte im schlimmsten Fall leer aus.

Damit nicht nur die eigenen Missgeschicke abgesichert sind, sondern auch sichergestellt ist, dass man bei einem Malheur eines anderen seine berechtigten Schadenersatzforderungen als Geschädigter sicher erhält, bieten manche Versicherer einen entsprechenden optionalen Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtpolice, nämlich die sogenannte Forderungsausfalldeckung an.

Beim Premium- sowie beim Premium-Plus-Tarif der Privathaftpflichtversicherung der Manufaktur ist die Forderungsausfalldeckung ohne Aufpreis bereits mitversichert. Die Forderungsausfalldeckung kommt für Schäden auf, die dem Versicherten selbst von einem anderen fahrlässig zugefügt wurden, wenn der Schädiger weder einen Privathaftpflichtschutz hat noch ein Einkommen oder Vermögen besitzt, um die Schadensforderungen begleichen zu können.

Mehr Infos zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier: https://www.manaug-produktgeber.de/private-haftpflichtversicherung/

Zu allen Fragen rund um die Produkte der Manufaktur Augsburg GmbH steht Ihnen deren Team gerne unter Tel. 0821/71008-500 oder E-Mail: info@manaug.de zur Verfügung.