Sommer, Sonne, Strand und Meer – in Zeiten von Corona allerdings am besten nur mit einer Reisekrankenversicherung

Die Sommerferien stehen in manchen Bundesländern unmittelbar bevor, in anderen haben sie gerade begonnen – und der Sommerurlaub am Meer ist oft mit vielen Fragezeichen verbunden. Eines ist aber klar: Urlaub am Meer und Strand Ja, allerdings empfehlenswert nur mit einer Reisekrankenversicherung.

Reiselust in Deutschland ungebrochen

Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat viele mitten in ihrer Urlaubsplanung im März hart getroffen. Laut einer aktuellen Umfrage des Marktforschers Yougov hatten zu diesem Zeitpunkt bereits 40 Prozent der Deutschen eine Reise gebucht. Besonders häufig waren es Familien mit zumindest einem Kind, die auf den Urlaub in der Folge verzichten mussten. Dennoch bleiben die Deutschen reiselustig, denn immerhin jeder Dritte möchte nach wie vor Sommerferien genießen – knapp 20 Prozent innerhalb Deutschlands, jedoch auch 13 Prozent im Ausland.

Nun haben die meisten europäischen Länder ihre Einreisebeschränkungen wieder aufgehoben, damit ist eine Reise ins Ausland wieder möglich. Doch der Bund der Versicherten erklärt eindringlich, dass Reisen in Zeiten von Corona in jedem Fall mit dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung verbunden sein sollten.

Auslandsreisekrankenversicherung als wichtiger Reisebegleiter

Der Bund der Versicherten, BDV, rät in jedem Fall, vor Antritt des  Urlaubs eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn diese Versicherung übernimmt sämtliche Kosten für eine etwaige medizinisch notwendige Behandlung im Ausland. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Denn eine medizinische Versorgung aufgrund einer Covid-19 Erkrankung ist nur dann von der Police umfasst, wenn Pandemien in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind.

Frühzeitige Abreise nicht unbedingt versichert

Erkrankt jemand im Urlaub an Corona, muss das nicht automatisch heißen, dass er früher die Heimreise antreten kann. Die Frage, ob ein Rücktransport erfolgen kann und dessen Kosten übernommen werden, kann unter Umstand dadurch erschwert werden, dass bei einer erwiesenermaßen erfolgten Corona-Erkrankung meist Quarantänemaßnahmen seitens der Behörden vor Ort erfolgen.

Grundsätzlich hält der BDV fest, dass eine frühere Rückreise meist nicht mitversichert ist. Wer sein Urlaubsland wegen eines Ausbruchs einer Pandemie oder einer deswegen erfolgten Reisewarnung verlassen möchte, muss dies meist auf eigene Kosten tun. Versichert ist meist nur ein medizinisch notwendiger Rücktransport. Abhängig vom jeweiligen Tarif des Versicherers kann auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport im Leistungsumfang enthalten sein.

Die Experten Fachabteilung KV der SDV AG sind gerne unter 0821 71 008 300 für Sie, Ihre Anliegen, Ihre Fragen und Anfragen zu individuellen Angeboten da!