HUS-FFB – Deckungsschutz Coronavirus im Baustein „Betriebsschließung“
Mit Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.01.2020 (CoronaVMeldeV) wurden die Meldepflichten der §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ausgedehnt. Wir stellen das neuartige Coronavirus den in unseren Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung genannten Krankheiten und Krankheitserregern des Infektionsschutzgesetzes gleich, auch wenn dieses dort nicht namentlich genannt wird. Somit sind behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuartigen Coronavirus mitversichert.
Kunden von HDI, die den Baustein „Betriebsschließung“ mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz abgeschlossen haben, durften darauf vertrauen, dass auch neuartige Krankheiten und Erreger, die wie in der aktuellen Pandemie zu behördlich angeordneten Betriebsschließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes führen, von ihrem Versicherungsschutz erfasst sind. Daher wird die HDI Versicherung AG Deckungsschutz aus diesem Baustein „Betriebsschließung“, soweit die anderen Voraussetzungen der Bedingungen gegeben sind, auch für behördliche Schließungsanordnungen gewähren, die anlässlich des neuartigen Coronavirus angeordnet werden.
Diese Grundsatzerklärung ersetzt natürlich nicht eine einzelfallbezogene Prüfung bzw. Mitwirkung in der sachgerechten Regulierung der Betriebsschließungsschäden. Bitte reichen Sie Schäden über den üblichen Weg ein.
Hier finden Sie eine FAQ rund um das Thema „Betriebsschließung“. Uns ist bewusst, dass dennoch viele weitere Fragen bestehen. Wir werden diesen FAQ-Katalog sukzessive erweitern.
HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.