VERSICHERER IN ZEITEN DES CORONAVIRUS – DIE SDV AG INFORMIERT: UNIVERSA

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf unser aller Leben sind enorm. Ausgangsbeschränkungen, Quarantäne und häusliche Isolation sind Ausnahmesituationen, die wir alle noch nicht erlebt haben. Dies wirft nicht nur bei Ihren Kunden Fragen auf, sondern stellt auch den Versicherungsvertrieb vor ungeahnte Herausforderungen.

Die uniVersa möchte Sie – gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten – weiterhin als zuverlässiger Partner für den unabhängigen Versicherungsvertrieb umfassend unterstützen. Dies gilt sowohl für die persönliche Betreuung über die Landesdirektionen vor Ort, als auch über die Kunden- und Vertriebsservices in der Unternehmenszentrale.

Unsere Vertriebsservices

Auch unsere Vertriebsservices, wie z.B.

  • uniVersa Markt- und Wettbewerbssupport in Zusammenarbeit mit infinma
  • Produkt- und Tarifvergleiche in der Krankenversicherung
  • Unterstützung bei Angebots-/Antragserstellung

bieten wir Ihnen gerne weiterhin an. Unsere bewährten digitalen Kunden- und Vertriebsservices der uniVersa (z.B. Angebots- und Beratungssoftware UWE, e-Anträge für Zahnzusatz- oder Haftpflichtversicherungen) unterstützen Sie und Ihre Kunden zusätzlich.

Vorübergehende Erleichterungen für das „beitragsfreie Ruhen“ in der Lebensversicherung

Das Corona-Virus verändert nicht nur das gesellschaftliche Leben – auch die Wirtschaft wird vom Virus in Mitleidenschaft gezogen. So erwartet die Bundesregierung, dass rund 2,15 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld beantragen werden.

Daher passen wir bis zum 30.06.2020 die Voraussetzungen für das beitragsfreie Ruhen in der Lebensversicherung an. Damit können Sie noch flexibler auf finanzielle Engpässe Ihrer Kunden reagieren:

  • beitragsfreies Ruhen ist bereits im ersten Versicherungsjahr möglich, wenn der Erstbeitrag bezahlt wurde.
  • ein beitragsfreies Ruhen kann innerhalb von drei Jahren auch mehrmals beantragt werden.
  • für die Dauer des beitragsfreien Ruhens stehen ab sofort drei und sechs Monate zur Verfügung.
  • Wichtiger Hinweis für Sie: Ab sofort und für die Dauer der vorübergehenden Erleichterungen beim beitragsfreien Ruhen, erfolgt keine anteilige Rückbelastung der Vergütung. Sollte nach Ende des beitragsfreien Ruhens keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgen, erfolgt eine Vergütungsrückrechnung.

Bitte verwenden Sie zur Beantragung das neu gestaltete

Formular „LVF-002 03.2020 – Antrag auf beitragsfreies Ruhen“. Dies ist in der Anlage beigefügt.
Ihre Maklerbetreuer unterstützen Sie selbstverständlich sehr gerne bei der praktischen Umsetzung:

LVF-002 03.20_Antrag auf beitragsfreies Ruhen_gültig bis 30.06.2020

 

Die uniVersa wird – unter anderem durch den umfassenden Einsatz von Homeoffice-Arbeitsplätzen – Ihren Geschäftsbetrieb selbstverständlich weiterhin gewährleisten:

Kundenbetreuung, Antrags- und Bestandsbearbeitung

Unsere Services in diesen Bereichen bleiben in gewohnter Weise mit den bekannten Ansprechpartnern bestehen. Sie erreichen uns weiterhin zu allen Fragen rund um die Kranken-, Leben-, Unfall-, Sachversicherung telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr.

Die 24 h Schadenhotline (0911/5307-3850) und unser Auslandsnotruf (0911/5307-33074) sind wie bisher rund um die Uhr für Sie und Ihre Kunden erreichbar.

 Leistungsabwicklung und -auszahlungen

 Die Abwicklung und Abrechnung von Leistungsanträgen erfolgen ebenfalls weiter in der gewohnten, zuverlässigen Weise. Von besonderer Bedeutung ist dabei in der aktuellen Situation sicherlich unsere uniVersa RechnungsApp über die Belege für die Krankenversicherung schnell und einfach per Foto vom Smartphone oder Tablet eingereicht werden können. Über die uniVersa e-Abrechnung lassen sich Leistungsabrechnungen und Schreiben zur Krankenversicherung bequem online abrufen.

Nähere Informationen zu diesem Services finden Sie unter https://www.universa.de/kundenservice/serviceleistungen/rechnungsapp-und-e-abrechnung/rechnungsapp-und-e-abrechnung.htm.

Ein kurzes Erklärvideo zur uniVersa Rechnungs-App finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=6Ca-hoOqBK0&feature=youtu.be

 Courtageabrechnung und -auszahlungen

Die Abrechnungs- und Auszahlungsprozesse für Vergütungen führen wir ebenfalls in gewohnter Weise, zuverlässig und pünktlich fort. Es ist uns bewusst, dass dies in der aktuellen Situation für viele Unternehmen eine besondere Relevanz hat, um den Vermittlungsbetrieb auch in den kommenden Wochen weiter aufrecht zu erhalten.

 Service vor Ort

Wir als Landesdirektion Makler Mitte-Süd und Ihre Maklerbetreuer vor Ort stehen Ihnen wie gewohnt als zentraler Ansprechpartner für Ihre Anliegen und Wünsche zur Verfügung. Sie erreichen uns wie bisher zu den bekannten Servicezeiten.

Noch ein Wort zur uniVersa in der „Corona-Krise“

Die uniVersa Gruppe steht insgesamt sehr stabil im Markt. Das Geschäftsjahr 2019 war das zweitbeste in unserer Firmengeschichte. 2020 ging es zunächst auf hohem Niveau weiter, aber wir müssen im weiteren Jahresverlauf mit spürbaren Einbußen rechnen. Die uniVersa wird alles tun, um diese große Herausforderung für unsere Kunden und unsere unabhängigen Vertriebspartner zu bewältigen und Sie in dieser Situation umfassend zu unterstützen.

Wir danken Ihnen für Ihr großes Engagement und Ihr Vertrauen, dass Sie uns entgegenbringen. Die uniVersa hat in 177 Jahren bewiesen, dass sie Krisen überstehen kann. Auch die Corona-Krise werden wir gemeinsam meistern.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien – bleiben Sie gesund!

 

HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.