Überblick Rechtsprechung

Mit uns verlieren Sie nicht den Überblick!

Justitia war in den vergangenen Wochen fleißig. Aber wer möchte sich schon durch zig Urteile wühlen? Daher haben wir das Wichtigste kurz für Sie zusammengefasst:

Schlüsselgewalt

Bei Ehepaaren kann ein Ehepartner die KFZ-Versicherung des anderen wirksam kündigen, auch wenn nur der andere der Versicherungsnehmer ist. Eine Vollmacht wird hierzu nicht benötigt.

Dies gehört zu den Geschäften des täglichen Lebens und fällt unter den Begriff der Schlüsselgewalt. Was Versicherungsmakler nun beachten sollten und eine genaue Aufbereitung des Urteils, das finden Sie hier.

Grundsteuer ist verfassungswidrig

Dieses Urteil hat zwar keinen direkten Branchenbezug, wird sich aber sicherlich auf viele Bereiche auswirken. Für die Berechnung der Grundsteuer werden bislang Einheitswerte herangezogen, das verstößt allerdings gegen das Grundgesetz. Diese Werte wurden seit 50 Jahren nicht mehr angepasst, sind also überholt und sorgen daher für eine Ungleichbehandlung.

Wie die neuen Regelungen aussehen werden, das steht noch in den Sternen. Wird der tatsächliche Immobilienwert zugrunde gelegt werden, so kann die finanzielle Belastung für viele Eigentümer und auch Mieter günstiger ausfallen. Mehr dazu finden Sie hier …

Versicherungsmakler müssen über Meldefristen informieren

Wieder einmal musste sich der Bundesgerichtshof damit befassen, wie weit die Fürsorgepflicht eines Versicherungsmaklers geht. Im vorliegenden Fall hatte die Versicherungsnehmerin eine Meldepflicht verletzt, obwohl der Versicherer auf diese explizit hingewiesen hatte. Zudem war die Dame vom Fach. Die Leistungen aus der Unfallversicherung konnten aufgrund des Fristversäumnisses nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Daraufhin verklagte die Frau ihren Versicherungsmakler, der vertraglich die Schadensabwicklung übernommen hatte, auf Schadensersatz. Und bekam Recht. Laut Bundesgerichtshof muss ein Versicherungsmakler auf den drohenden Verlust des Versicherungsanspruchs hinweisen, wenn der Kunde eine Invalidität nicht meldet und damit seine Versicherungsleistung aufs Spiel setzt. Mehr dazu finden Sie hier

Versicherungen haben Fehler in Versicherungsbedingungen offen zu legen

Enthalten Versicherungsbedingungen unwirksame Klauseln, so müssen die Versicherungsnehmer darüber informiert werden (Az.: I ZR 184/15). Unter den Teppich kehren gilt also nicht mehr, das hat der Bundesgerichtshof nun eindeutig entschieden.

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer deutlich und entlastet damit auch Versicherungsmakler. Durch die Offenlegungspflicht werden auch diese über unwirksame Klauseln in Verträgen informiert und können ihre Kunden entsprechend beraten. Das vollständige Urteil gibt’s hier