Bereits letztes Jahr erreichte der Krankenstand der gesetzlich krankenversicherten Erwerbspersonen einen neuen Höchststand. Auch im ersten Halbjahr dieses Jahres gibt es ein neues Rekordhoch, wie eine Auswertung der größten Krankenkasse belegt. Sie zeigt unter anderem, welche Krankheitsarten zu den meisten Fehlzeiten geführt haben.
63 Prozent waren mindestens einmal letztes Jahr krankgeschrieben
Jedes Jahr wertet die Techniker Krankenkasse (TK) als ein ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung den Krankenstand bei ihren krankenversicherten erwerbstätigen Mitgliedern aus. Insgesamt hatte die TK zum Stichtag 1. Januar 2023 laut unternehmenseigenem Geschäftsbericht knapp 11,1 Millionen Versicherte, davon über 8,5 Millionen Krankenkassenmitglieder und fast 2,6 Millionen beitragsfrei krankenversicherte Angehörige.
Damit ist sie derzeit die größte gesetzliche Krankenkasse hinsichtlich der Anzahl der Versicherten und somit statistisch repräsentativ für alle gesetzlich Krankenversicherten. Von allen Mitgliedern der TK waren rund 5,6 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder arbeitslos gemeldet und hätten somit im Krankheitsfall ab einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als sechs Wochen Anspruch auf ein Krankengeld.
Die jährliche Auswertung der TK ergab, dass letztes Jahr fast zwei von drei dieser Erwerbspersonen mindestens einmal krankgeschrieben waren – im Jahr davor traf dies nicht einmal auf jeden zweiten zu. Konkret hatten 2022 über 63 Prozent der Erwerbspersonen für mindestens einen Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 2021 waren es nur 42 Prozent.
Höchstwert bei den krankheitsbedingten Fehltagen in 2022
Im Detail ist letztes Jahr der Krankenstand, also der Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage im Verhältnis zur Versicherungszeit der Erwerbspersonen – was in etwa der Anzahl der Tage eines Kalenderjahres entspricht –, auf einen neuen Rekordwert von 5,2 Prozent gestiegen. Im Schnitt fielen damit 19,0 Krankheitstage je Erwerbsperson im Jahr 2022 an.
Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um über 30 Prozent, denn 2021 lag der Krankenstand noch bei knapp 4,0 Prozent, das waren durchschnittlich 14,6 Arbeitsunfähigkeitstage je Erwerbsperson.
Den zweithöchsten Krankenstand seit der Jahrtausendwende gab es 2018 mit fast 4,3 Prozent beziehungsweise 15,5 krankheitsbedingten Fehltagen pro Erwerbsperson. Am niedrigsten war der Krankenstand mit rund 3,1 Prozent oder 11,4 Krankentagen je gesetzlich Krankenversicherten mit Krankengeldanspruch im Jahr 2006.
Rekordwert beim Krankenstand auch im ersten Halbjahr 2023
„Bereits im letzten Jahr verzeichneten wir ein Rekordhoch bei den Krankschreibungen. Dieser Trend scheint sich in diesem Jahr weiter fortzusetzen“, betont Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. Nach einer neusten Datenauswertung der TK war im ersten Halbjahr 2023 jede Erwerbsperson im Schnitt 9,5 Tage krankgeschrieben – für die ersten sechs Monate eines Jahres ein neuer Höchstwert. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr des Vorjahres waren es nur 9,1 Tage und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 sogar nur 6,8 Fehltage.
„Hauptgrund für die Krankschreibungen sind wie bereits im Vorjahr Grippe und Erkältungskrankheiten wie zum Beispiel Schnupfen und Bronchitis“, so Dr. Baas. Sie verursachten vom 1. Januar bis 30. Juni 2023 allein 2,5 Fehltage je Kassenmitglied mit Krankengeldanspruch. Auf Platz zwei und drei liegen Krankschreibungen wegen psychischer Probleme mit 1,7 Krankentagen und Muskel-Skelett-Erkrankungen mit knapp 1,4 Arbeitsunfähigkeitstagen pro Erwerbsperson im ersten Halbjahr 2023.
Diese Krankheitsarten verursachten die meisten Arbeitsausfälle
Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit in der Rangfolge der drei Leiden, die zu den meisten Krankentagen geführt haben, nichts geändert. Dies zeigt auch der Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage je Krankheitsart pro 100 gesetzlich krankenversicherte Berufstätige (also ohne den arbeitslos gemeldeten Erwerbspersonen), die jeweils das ganze Jahr versichert waren. Die Einteilung der Krankheitsarten erfolgte nach der amtlichen Klassifikation für Diagnosen (kurz ICD-10).
Betrachtet man die Anzahl der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Berufstätige, lagen 2022 folgende Krankheitsarten auf den ersten drei Plätzen:
- Krankheiten des Atmungssystems wie eine Grippe oder ein grippaler Infekt mit durchschnittlich 486 Krankentagen
- Psychische Störungen und Verhaltensstörungen, zum Beispiel eine Depression, mit 295 Fehltagen sowie
- Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes, darunter fallen unter anderem Rheuma, Arthrose oder ein Bandscheibenvorfall, mit 247 Fehltagen.
Damit wurden mehr als die Hälfte der krankheitsbedingten Fehltage, nämlich 56 Prozent, bei den gesetzlich krankenversicherten Berufstätigen durch diese drei Krankheitsarten verursacht.
Weitere häufige Leiden, die letztes Jahr durchschnittlich zu mehr als 50 Arbeitsunfähigkeitstagen je 100 gesetzlich krankenversicherte Erwerbstätige geführt haben, waren:
- Verletzungen und Vergiftungen mit 151 Fehltagen,
- Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde mit 110 Krankentagen,
- bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten mit 95 Arbeitsunfähigkeitstagen,
- Krankheitsarten, die noch keinem Diagnoseschlüssel zugeordnet waren, darunter zählte insbesondere die Covid-19-Erkrankung, mit 69 Krankentagen,
- Krankheiten des Nervensystems, des Auges und des Ohres mit 67 Fehltagen,
- Krankheiten des Verdauungssystems, dazu gehören unter anderem Magen-, Leber-, Galle- und Darmerkrankungen, mit 57 Krankentagen sowie
- Neubildungen wie Krebs mit 51 Arbeitsunfähigkeitstagen.
Weniger als fünf Prozent der Krankentage entfielen auf Kurzzeiterkrankungen
Von allen Arbeitsunfähigkeitsfällen, in denen Erwerbspersonen wegen eines Leidens krankgeschrieben wurden, entfiel der zweitgrößte Anteil, nämlich 28,8 Prozent, auf eine Krankheitsdauer von ein bis drei Tagen. Die meisten Krankmeldungen, konkret 32,2 Prozent, hatten vier bis sieben Fehltage zur Folge. In 24,7 Prozent der Krankschreibungen fehlten die Betroffenen krankheitsbedingt acht bis 14 Tage in der Arbeit.
Länger als zwei Wochen, aber weniger als sechs Wochen dauerte der Krankenstand bei 10,4 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsfälle. In 3,9 Prozent der Krankschreibungen hatten die Betroffenen Fehlzeiten von mindestens 43 Arbeitstagen, sie waren damit länger als sechs Wochen krank.
Während jedoch die meisten Arbeitsunfähigkeitstage, nämlich 43,8 Prozent, auf Langzeiterkrankungen, die eine Krankheitsdauer von über sechs Wochen und damit eine Krankengeldzahlung zur Folge hatten, entfielen, wurden die wenigsten Krankentage, nämlich 4,7 Prozent, durch Kurzzeiterkrankungen mit jeweils ein bis drei Fehltagen verursacht.
Einkommenseinbußen drohen bei einer Langzeiterkrankung
In der Regel hat ein Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen einer Krankheit aufgrund der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber keine oder nur geringe Einkommenseinbußen. Anders verhält es sich in der Regel bei einer Langzeiterkrankung von mehr als sechs Wochen.
Der Grund dafür: Das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, sofern ein Anspruch darauf besteht, beträgt laut gesetzlicher Regelung 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Vom Krankengeld werden außerdem noch die Sozialversicherungsbeiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Ist das Bruttoarbeitseinkommen höher als die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden zur Krankengeldberechnung sogar nur 70 Prozent dieser BBG herangezogen und nicht die bisherige Einkommenshöhe. In diesem Jahr liegt die BBG bei monatlich 4.987,50 Euro. Wer ein höheres Bruttoeinkommen hat, erhält im Krankheitsfall dementsprechend höchstens 70 Prozent der BBG, was einem maximalen Krankengeld pro Tag von 116,38 Euro brutto entspricht, das sind rund 3.491 Euro brutto im Monat, abzüglich der genannten Sozialversicherungsbeiträge.
Nicht nur, aber insbesondere Gutverdiener müssen aufgrund dieser Regelung bei einem längeren krankheitsbedingten Arbeitsausfall mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen. Absichern lässt sich dies mit einer privaten Krankentagegeldversicherung.
Zu allen Fachfragen rund um die Krankenversicherung ist die Fachabteilung KV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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