Fast jeder Dritte hat eine Auslandsreisekrankenversicherung

Aktuelle Daten des PKV-Verbandes verdeutlichen, dass Millionen Bürger hierzulande mittlerweile über eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert sind. Und das aus gutem Grund, denn ohne eine solche Police kann ein Unfall oder eine plötzlich eintretende Krankheit während einer Auslandsreise für den Betroffenen zum finanziellen Desaster werden.

Knapp 27,7 Millionen Bürger haben einen privaten Auslandsreisekrankenschutz

Wie aus dem Statistikportal des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hervorgeht, waren im Jahr 2020 knapp 27,7 Millionen Personen hierzulande über eine private Auslandsreisekrankenversicherung versichert – neuere Zahlen gibt es nach Angaben des PKV-Verbandes noch nicht. Statistisch gesehen war damit rund jeder dritte Einwohner Deutschlands über eine solche Police bei Auslandsreisen abgesichert.

Die Zahlen belegen, dass viele wissen, wie wichtig eine Auslandsreisekrankenversicherung ist. Wer nämlich keinen entsprechenden Versicherungsschutz hat und während einer Auslandsreise verunfallt oder wegen einer plötzlich eintretenden Krankheit eine medizinische Versorgung benötigt, muss die Kosten dafür in den meisten Ländern selbst tragen. Eine notwendige Operation und ein Krankenhausaufenthalt, aber auch ein Krankenrücktransport nach Deutschland können schnell mehrere Zehn- oder Hunderttausend Euro kosten.

Die gesetzliche Krankenversicherung gilt nur in wenigen Ländern …

In nur wenigen der über 190 weltweiten Staaten erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen gewissen Grundschutz durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) während eines vorübergehenden Aufenthalts dort, beispielsweise im Urlaub.

Einen GKV-Grundschutz gibt es in den 27 Ländern der Europäischen Union (EU), in der Schweiz und in Großbritannien, in den zusätzlichen drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in einigen wenigen Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen für die Krankenversicherung besteht, wie Tunesien, Türkei, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina.

… und übernimmt bei Weitem nicht alle Kosten im Krankheitsfall

Allerdings handelt es sich hier um eine Grundversorgung, die teils niedriger ist als der gesetzliche Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Der Versicherungsschutz der gesetzlich krankenversicherten Reisenden in diesen Ländern richtet sich nämlich in der Regel nach dem Krankenversicherungsumfang, den die Einwohner des jeweiligen Landes im Rahmen ihres eigenen öffentlichen Gesundheitssystems haben. Und dieser Versicherungsschutz ist in vielen Ländern deutlich niedriger als in Deutschland.

Unter anderem müssen Reisende auch in Staaten, in denen sie einen GKV-Grundschutz haben, mit hohen Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen für einen Krankentransport, eine ärztliche Versorgung und einen Klinikaufenthalt rechnen. Die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung bei privaten Ärzten oder Kliniken werden meist gar nicht von der GKV übernommen. Eine Übersicht zum GKV-Versicherungsschutz in einigen Urlaubsländern enthalten die downloadbaren länderspezifischen Merkblätter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

Beispielsweise muss man trotz des GKV-Schutzes 30 Prozent der Kosten für eine ambulante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung in einem Regionalkrankenhaus in Tunesien selbst bezahlen. In Belgien hat ein Patient bei einer notwendigen Flugrettung 50 Prozent der Kosten zu übernehmen. In Italien, Island und Polen können bis zu 100 Prozent der Kosten einer zahnärztlichen Behandlung dem Patienten auferlegt werden. In Slowenien hat ein Patient 20 bis 30 Prozent der Behandlungskosten im Krankenhaus selbst zu tragen.

Um nachweisen zu können, dass man über die GKV versichert ist, benötigt man in den genannten Ländern die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK oder auch EHIC (European Health Insurance Card). Diese ist üblicherweise auf der Rückseite der Krankenkassenkarte des gesetzlich Krankenversicherten aufgedruckt. In manchen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie der Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien, gilt die EHIC nicht. Hier benötigt man eine sogenannte Anspruchsbescheinigung, die man sich vor der Auslandsreise von der Krankenkasse, bei der man GKV-versichert ist, ausstellen lassen sollte.

Umfassender Kostenschutz für Auslandsreisen möglich

Wer in Staaten reist, die nicht zur EU und zum EWR gehören und mit denen kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht, muss bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung die Kosten für einen Rettungs- und Krankentransport sowie für alle anfallenden ambulanten und stationären Kosten beispielsweise für Medikamente, Arztbehandlung und Klinikaufenthalt alleine tragen.

Zu diesen Ländern gehören auch beliebte Reiseländer wie Andorra, Monaco, San Marino, Albanien, Australien, Brasilien, Arabische Emirate, Kenia, USA, Mexiko, Indien, China, Kanada, Neuseeland Malaysia, Sri Lanka und Japan. Generell keine Kostenerstattung durch die GKV gibt es zudem – unabhängig vom Reiseland, also auch bei Reisen in ein EU-Land –, für Kosten eines (notwendigen) Krankenrücktransportes vom Ausland nach Deutschland. Die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland können schnell fünf- bis sechsstellig sein.

Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung lässt sich das enorme Kostenrisiko, das der Reisende im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit in allen Ländern hat, absichern. Auch die Kosten für notwendige Krankenrücktransporte lassen sich in einer solchen Police in der Regel mitversichern.

Übrigens empfehlen auch diverse staatliche Institutionen vor einer Auslandsreise den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. So rät das Auswärtige Amt für Reisen in zahlreiche Länder: „Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekrankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (zum Beispiel notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).“ Auch die DVKA rät in allen Merkblättern zu den Reiseländern „dringend“ zum Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.

Zu allen Fachfragen rund um die Krankenversicherung ist die Fachabteilung KV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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E-Mail: kv@sdv.ag

 

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