Die Maschinenversicherung bietet im Schadensfall für Unternehmer oft die letzte Rettung

Schäden an Maschinen können für Unternehmer existenzbedrohend sein. Damit sehen viele Experten eine entsprechende Versicherung für mehr als nötig. Auch für Makler kann die Maschinenversicherung eine lukrative Sache sein.

Folgen bei Maschinenschäden katastrophal

Durchschnittlich alle 10 Minuten passiert in deutschen Unternehmen ein Maschinenschaden, dessen Folgen manchmal kaum spürbar, aber auch katastrophal sein können. Letzteres vor allem dann, wenn aufgrund des Schadens eine Betriebsunterbrechung eintritt. Damit liegt es auf der Hand, dass eine individuelle Maschinenversicherung für so ziemlich jedes Unternehmen enorm wichtig ist.

Was deckt eine Maschinenversicherung ab

Bei einer Maschinenversicherung wird das Risiko eines unvorhersehbaren Schadens an der Maschine abgedeckt. Dies auch dann, wenn die Auslöser dafür Vandalismus oder ein Bedienungsfehler eines Mitarbeiters sind. Grundsätzlich wird bei den Maschinen zwischen stationären, also solchen, die einen fixen Standort haben, und fahrbaren Maschinen unterschieden.

Grundsätzlich kann die Maschinenversicherung als Allgefahrenversicherung angesehen werden, doch oft kommt es dann auf die ganz konkrete Ausgestaltung des Vertrages und die individuelle Maschinenart an. Feuerschäden sind demnach nur bei fahrbaren Maschinen versichert, damit muss für stationäre Geräte eine zusätzliche Feuerversicherung abgeschlossen werden.

Einzel- oder Pauschalversicherung – das ist die Frage

Eine Pauschalversicherung deckt sämtliche Schäden an allen Maschinen in einem Unternehmen ab, was vor allem für Klein- und Mittelbetriebe Sinn macht. Auch Unternehmen, die ihre verwendeten Maschinen häufig wechseln, sind mit dieser Variante der Police gut beraten.

Tritt der Schadenfall ein, kommt es bei der Erstattung darauf an, ob es sich dabei um einen Teil- oder einen Totalschaden handelt. Ist der Zeitwert der Maschine höher als die Wiederherstellungskosten, wird der Schaden als Teilschaden definiert. Umgekehrt handelt es sich um einen Totalschaden. Zu beachten ist, dass dabei immer der Zeitwert der Maschine abzüglich des Restwertes und des eventuell vereinbarten Selbstbehaltes gesehen wird. Beim Teilschaden werden die Wiederherstellungskosten zuzüglich der benötigten Ersatzteile ersetzt.

Unterversicherung ausschließen

Um zu vermeiden, dass Maschinen unterversichert sind, sollte beim Abschluss der Versicherung eine Orientierung am Neuwert der Geräte erfolgen. Am besten funktioniert dies, indem der aktuelle Listenpreis herangezogen wird. Die Beiträge, die für die Maschinenversicherung zu leisten sind, ergeben sich neben der Höhe der Deckungssumme auch aus dem Unternehmensstandort sowie der Intensität der Nutzung der Maschinen.

Wichtige Zusatzbausteine nicht vergessen

Wer als Makler seine Kunden hinsichtlich der Maschinenversicherung berät, sollte nicht auf sinnvolle weitere Bausteine bzw. Policen vergessen. Dazu zählen unter anderem eine Maschinen-Mehrkostenversicherung sowie eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung. Vor allem letztgenannte kann im Fall der Fälle die Existenz des Unternehmens sichern, sollte dieses aufgrund einer kaputten Maschine für länger stillstehen. Die Unterbrechungspolice springt dann ein, wenn andere Ersatzmaschinen gemietet werden oder aber ein Umstieg auf andere Fertigungsverfahren erfolgen muss.

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