Kurzarbeit und die private Krankenversicherung – diese Fakten wollen Versicherte nun wissen

Corona stellt viele Unternehmer vor die Frage, wie es mit ihren Mitarbeitern in der Krise weiter gehen soll. Umsätze brechen ein, Stornos nehmen zu und viele kämpfen mit ihrer Existenz. Für manche ist das Thema Kurzarbeit nun wieder im Focus – wobei sich hier in Sachen privater Krankenversicherung ein hoher Informationsbedarf ergibt.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung in Zeiten von Kurzarbeit?

Kurzarbeit muss als temporärer Zustand angesehen werden, der es Unternehmen möglich macht, auf unvorhergesehene Ereignisse gut zu reagieren und Entlassungen zu vermeiden. In Sachen privater Krankenversicherung gilt es Einiges zu beachten.

Wer vor Beginn der Kurzarbeit bereits privat krankenversichert war, erhält einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 257 SGB V. Voraussetzung für den Eintritt in diese Versicherung ist ja eigentlich ein Einkommen, das über der JAEG liegt, die in diesem Jahr 62 550 Euro beträgt. Auch wenn Arbeitnehmer in Zeiten von Kurzarbeit weniger Einkommen haben, tritt keine Versicherungspflicht in die gesetzlichen Krankenversicherungen ein. Denn es wird weiterhin das Einkommen angenommen, das der Versicherungsnehmer bis zum Beginn der Kurzarbeit erzielt hat.

Festzuhalten ist also, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung weder erforderlich noch möglich ist.

Eine Ausnahme bildet hier die sogenannte Transferkurzarbeit und ihr Bezug. Denn wie der Name schon sagt, geht es dabei nicht um eine situative Arbeitszeitverkürzung zum Erhalt des Arbeitsplatzes für die Zeit nach einer Krise.

Wie wird die Kurzarbeit am Jahresende beim Gesamteinkommen berücksichtigt?

Wer sich fragt, wie sich der Bezug während der Kurzarbeit auf das Jahres-Gesamteinkommen auswirkt, der muss sich keine Sorgen machen. Denn die Jahreseinkünfte werden quasi fiktiv weiter berechnet. Vom Arbeitgeber selbst wird keine Meldung zur Versicherungspflicht erstellt. Das müssen Arbeitnehmer selbst im Auge behalten und gegebenenfalls eingreifen. Immerhin kann es hier rasch zu deutlichen Problemen kommen.

Ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV bis zu 100 Prozent möglich?

Bei diesem Thema wird ein großer Unterschied zur herkömmlichen Arbeitsform sichtbar. Denn dort erhält ein Arbeitnehmer lediglich 50 Prozent des PKV Beitrages und das noch dazu gedeckelt. Im Zusammenhang mit der Kurzarbeit ist das alles ganz anders. Denn die Begrenzung wurde dabei für einen Teil der Bezüge aufgehoben und Arbeitnehmer erhalten bis zu 100 Prozent des Beitrages zur privaten Krankenversicherung, wenn der Arbeitgeber diesen gewährt.

Wer in seinem Vertrag auch noch Kinder oder Partner mit versichert hat, kann dies auch für deren Beiträge in Anspruch nehmen.

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