PKV oder GKV?

Deutschland hat derzeit zwei Krankenversicherungssysteme. Eine gesetzliche Krankenversicherung und eine private Krankenversicherung. Lange galt die private Krankenversicherung als das non-plus-ultra. In der letzten Zeit gerät die PKV zunehmend in ein schlechtes Licht. Zu Recht? Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre Kunden richtig versichern.

Als erstes: Wer kann sich wie versichern?

Seit 2009 gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Aktuell sind 72,6 Millionen Menschen gesetzlich versichert; davon 56,4 Millionen Beitragszahler und 16,2 Millionen beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige. 8,8 Millionen Bürger haben eine PKV-Vollpolice.

In der PKV kann (!) sich versichern, wer eine bestimmte Einkommensgrenze erreicht hat. Man hat also die Wahl zwischen (freiwilliger) gesetzlicher Versicherung und privater Krankenversicherung. Die Einkommenssätze werden jedes Jahr angepasst.

Folgende Versicherungspflichtgrenze wurde für 2019 festgelegt:

Jahresgrenze 2019: 60.750,00 €

Monatsgrenze 2019: 5.062,50 €

Nur für Selbständige, Freiberufler und Beamte ist der Zutritt in die PKV unabhängig vom Einkommen. Alle anderen müssen sich gesetzlich krankenversichern.

Und wo liegen die Unterschiede?

Diese Aussage lässt sich nicht pauschal treffen, schließlich können beide Systeme nicht unterschiedlicher sein. Fest steht jedenfalls, dass ein Wechsel gut überlegt sein will, denn ein erneuter Wechsel kann manchmal schwierig sein. Bei der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell berechnet und hängt vor allem von den gewählten Leistungen ab, die dem Versicherten vertraglich zugesichert und seitens des Versicherers NICHT gekürzt werden können. Zudem haben Eintrittsalter und Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn Einfluss auf die Beitragshöhe.

Aus den gezahlten Beiträgen werden Altersrückstellungen gebildet, die untrennbar mit dem jeweiligen Vertrag verbunden sind – sie gehören dem Versicherten.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich der Tarif für alle gleichbleibend aus dem Einkommen. Die Leistungen werden durch das Sozialgesetzbuch festgelegt. Leistungszusagen sind damit abhängig vom Gesetzgeber.

Beiträge werden nach dem Umlageverfahren erhoben und direkt zur Leistungserbringung für die Versichertengemeinschaft verwendet.

Ist die private Krankenversicherung die bessere Krankenversicherung? Oder doch die gesetzliche?

Lange hatten Privatversicherte den Status der Besserversicherten. Schnellere Termine beim Arzt, kürzere Wartezeiten und bessere Behandlungen. In der letzten Zeit kippte die Vorstellung, dass es in Deutschland eine Zwei-Klassen-Medizin gäbe. Zum einen monierten Politiker und Gesundheitsexperten erst kürzlich, dass etliche private Krankenversicherungsunternehmen auch in ihren leistungsstärksten Tarifen nicht die definierten Mindestkriterien erfüllen würden. Dies ergibt sich aus einer Studie eines Beratungsunternehmens, welches von der Bundestagsfraktion B90/Grüne beauftragt wurde. PKV-Kenner bezweifeln die Repräsentierfähigkeit dieser Studie. Denn diese vergleicht Leistungsspektren, die unter anderem Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung sind – nur ein Punkt der Kritik an der Studie1 Ebenso ist mittlerweile belegt, dass PKV-Beiträge langsamer steigen als Krankenkassen-Beiträge.

Fakt ist: Die Beurteilung muss individuell erfolgen.

Private und gesetzliche Krankenversicherung zu vergleichen, ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Auch gibt es keine festgelegten Kriterien, nach denen nach Schema F eine Beurteilung pauschal für alle Versicherungsnehmer getroffen werden kann. Zu unterschiedlich sind die verschiedenen Tarife und auch die verschiedenen Lebenssituationen.

Die SDV AG bietet hierzu beratenden Versicherungsmaklern diverse Hilfestellungen. Wir bieten Hilfe zu Fachfragen zu beiden Systemen und unterstützen bei der Entscheidung. Unsere Fachabteilung ist unter 0821 71 008 200 für Sie erreichbar!