Vergleichsrechnungen zwingend notwendig

Versicherungsmakler, die bei der Umdeckung von Lebensversicherungen eine Vergleichsrechnung unterlassen, begehen einen möglicherweise folgenschweren Beratungsfehler. Dann greift nämlich eine Beweislastumkehr, die zugunsten der Versicherten wirkt. Der Makler sollte also unbedingt eine richtige und vollständige Beratung nachweisen können. Dies hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich entschieden.

Der Fall

Der beklagte Versicherungsmakler hatte für den Kläger zwei fondsgebundene Rentenversicherungen abgeschlossen, in die dieser monatlich eine erhebliche Summe einzahlte. Zum Zwecke der Steueroptimierung riet der Makler zu einer Umschichtung, weshalb nun anschließend die Zahlungen für die Lebensversicherungen verringert und dafür teilweise in eine Rürup-Rente eingezahlt wurde. Jahre später kam der Kläger zu dem Ergebnis, er sei falsch beraten worden und habe deshalb erheblich Geld verloren. Daher verklagte er den Versicherungsmakler. Und zwar auf eine erhebliche Summe Schadensersatz.

In den Vorinstanzen wurde die Klage abgewiesen, da der Schaden nicht konkret beziffert worden war. Außerdem wurde darauf abgestellt, dass es auch weitere Gründe, wie z.B. Steuererleichterungen, für eine Umschichtung gegeben haben könnte

Dies sah der Bundesgerichtshof anders. Er stellte auf die Beweislastumkehr ab, mit fatalen Folgen für den Versicherungsmakler. Da dieser die Vergleichsberechnung unterlassen hatte, muss er nun beweisen, dass der Kläger sich auch mit richtiger Beratung zum Abschluss der Rürup-Rente entschlossen hätte. Ein schwieriges Unterfangen, ohne Dokumentation.

Was bedeutet die Beweislastumkehr für Versicherungsmakler genau?

Die Beweislastumkehr kommt dem Kläger zugute, der nur darlegen muss, dass er falsch bzw. unzureichend beraten wurde. Auch kann sich so der Versicherungsnehmer Ansprüche relativ leicht offen halten. Über den Anspruch auf Schadenersatz kann er den Versicherungsmakler in Anspruch nehmen, wenn seine ursprüngliche Altersvorsorge, und dafür reicht die Möglichkeit, besser gelaufen wäre. Damit entsteht eine Haftungsfalle für Versicherungsmakler, worauf unser Partner die Kanzlei Michaelis vorsorglich hinweist.

Tipps für den Vertrieb

Eine derartige Umschichtung erfolgt relativ häufig, z.B. wenn der Versicherungsmakler gewechselt wird. Zu selten werden dann altes und neues Produkt verglichen und dem Kunden anschaulich gegenüber gestellt bzw. dem Kunden verdeutlicht, wie wichtig ein solcher Vergleich ist.

Um sich gegen spätere Regressansprüche abzusichern, hilft in jedem Fall nur eine umfassende Beratung und eine zuverlässige Dokumentation. Entsprechende Formulare finden unsere Kooperationspartner sowohl im Extranet als auch in unserer SDV-App hinterlegt. Selbstverständlich sind diese an die Maßgaben der DSGVO angepasst. Weitergehende Informationen finden Sie auch in unserem Artikel zum Maklervertragsservice.