DSGVO Abmahnung

DSGVO und Rechtsschutzversicherung

„Makler erhält Datenschutzanfrage von Unbekanntem“. „Frau fordert 3.500 Euro Schmerzensgeld von Versicherungsmakler“. Diese und ähnliche Meldungen verbreiten derzeit Besorgnis, nicht nur unter Versicherungsmaklern.

Die DSGVO: Ein Schreckgespenst?

Viele haben sie aufgeschoben und dann kam der Zeitpunkt der Umsetzung ungefähr so überraschend wie Weihnachten. In den Medien (und in Gesprächen) kursierten zahlreiche Halb- oder Unwahrheiten und entsprechend groß war und ist die Unsicherheit.

Vor allem hat sich die Höhe der möglichen Bußgelder bei Datenschutzverstößen eingeprägt: Gerne wird hier von Millionenhöhen gesprochen, auch wenn das nur große Unternehmen treffen wird. Fakt ist, das Risiko, ein hohes Bußgeld zu bekommen, hat sich mit Einführung der DSGVO verschärft.

Wie kann man sich vor Abmahnungen schützen?

Der beste Schutz ist es natürlich, den Gesetzesvorgaben adäquat nachzukommen. Allerdings sind etliche Bestimmungen der DSGVO auslegungsfähig und selbstverständlich gibt es noch keine verbindlichen Urteile, auf die man sich berufen könnte. Angriffspunkte sind also durchaus zu finden, wenn man will.

Dies zeigt vor allem oben angerissener Fall, in welchem ein Makler eine Datenschutzanfrage von einer ihm unbekannten Person erhalten hat. Selbstverständlich lautet die konsequente Antwort, dass von der anfragenden Person keine Daten vorhanden sind. Jedoch sind spätestens mit der Anfrage Daten gespeichert, die dann aber zu löschen sind. Wie verhält man sich nun richtig?

Eine gute Absicherung ist auch hier das A & O

Vorneweg: Rechtsexperten raten dazu, wie im vorliegenden Fall, unbedingt zu reagieren, jedoch nicht unüberlegt und sich im Zweifel rechtlichen Beistand zu holen.

Daher ist es für Unternehmen ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben oder diese noch abzuschließen. Diese hilft bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, aber auch bei der rechtlichen Verteidigung, sollten einmal Fehler passiert sein. Da es hier unterschiedliche Versicherungsmodelle gibt, mit und ohne Selbstbeteiligung, lohnt eine umfassende Beratung. Mittlerweile sind sogar reine DSGVO-Policen (Roland-Rechtsschutz) auf dem Markt, die neben einem Schadensersatz-Rechtsschutz auch Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz und Deckungsklagen-Rechtsschutz für Cyberpolicen anbieten.

Zusätzlich sollten Unternehmen eine gute Berufs- oder Betriebshaftpflicht besitzen. Diese sichert Vermögensschäden ab, die z.B. durch eine Datenpanne passiert sind. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens veröffentlicht ungewollt Adresslisten eines Kunden, dieser macht anschließend Schadensersatzansprüche geltend. Da es sich hierbei um echte Vermögensschäden handelt, ist es besonders wichtig, den passenden Versicherungsschutz auszuwählen.

Unser Tipp: Rechnen Sie doch einmal verschiedene Angebote auf unserer Gewerbeplattform durch. Bei komplexen Sachverhalten können Sie jederzeit auf unsere Experten aus der Gewerbeabteilung zurückgreifen. Den Zugriff erhalten Sie über Ihren persönlichen Bereich im Extranet. Mehr dazu finden Sie hier.

Was Sie nicht versichern können:

Bußgelder. Deren Versicherung ist nicht erlaubt. Regresse gegen externe Datenschutzbeauftragte sind selbstverständlich davon nicht betroffen.