Auslandsreisekrankenversicherung

Urlaubszeit ist Versicherungszeit

Die Sommerferien beginnen in den nächsten Tagen in den ersten Bundesländern. Höchste Zeit also, sich neben aktuellen Tests für die beste Sonnencreme, auch mit den wichtigsten Versicherungen für die Urlaubszeit zu beschäftigen.

Reiserücktrittsversicherung

Es kann immer etwas dazwischen kommen: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Prüfungen. Gründe, weshalb man eine Reise verschieben muss, gibt es viele. Und je näher der Termin für den Reisebeginn rückt, umso höher fallen die Stornierungsgebühren aus.

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer solchen Stornierung. Mehr dazu können Sie in unserem Beitrag „Urlaubsplanung“ nachlesen.

Auslandsreisekrankenversicherung

 „Aber ich bin doch krankenversichert!“ Wer sich hierauf verlässt, bleibt möglicherweise auf Kosten, die durch eine Erkrankung im Ausland entstanden sind, sitzen. Zwar können mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Sie muss nicht beantragt werden und befindet sich auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte. Allerdings: Im Ernstfall können sich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte teure Versorgungslücken ergeben.

Teure Versorgungslücken

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist nämlich mitnichten ein adäquater Ersatz für eine Reisekrankenversicherung. Vom Schutz mit umfasst sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere mögliche Kosten, wie z. B. ein medizinisch notwendiger Rücktransport in das Heimatland.  Dieser kann teuer werden, man denke an z.B. einen Rücktransport aus der Dominikanischen Republik. Vor allem aber garantiert die Karte keine komplett kostenfreie Behandlung.

Der Grund: Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, die in Deutschland von der Krankenkasse übernommen werden, in anderen Ländern ganz oder teilweise kostenpflichtig sind.  Die Übernahme der Kosten richtet sich aber dann nach dem Gesundheitssystem des jeweiligen Landes. Dies betrifft sowohl ärztliche Behandlungen als auch verordnete Medikamente. Diese Kosten müssen dann vom Versicherten selbst getragen werden.

So finden Sie für Ihre Kunden die beste Auslandsreisekrankenversicherung

In Ihrem persönlichen Bereich auf der SDV-Seite finden Sie unter CareConcept  Ihr persönliches Abschlusscenter für Reiseversicherungen. Sollten Sie Beratung wünschen oder es sich um kompliziertere Fälle (z.B. bei Vorerkrankungen) handeln, dann stehen Ihnen unsere Experten unter der Nummer 0821/71008- 300 (Durchwahl KV ) für Fragen gern zur Verfügung.