Haftungsfalle Hoverboards

Schon Marty McFly schwebte in „Zurück in die Zukunft“ auf einem Skateboard über die Straßen. Daher haben die so genannten Hoverboards auch ihren Namen.

Was ist ein Hoverboard?

Die in den USA bereits lange populären Fahrzeuge sind einem Skateboard ähnlich, haben zwei Räder sowie einen über Batterie angetriebenen Motor, mit dem das Gefährt ein Tempo von bis zu 20 km/h erreichen kann.

Erst kürzlich machte ein Ereignis Schlagzeilen: Auf Fehmarn zogen Polizisten die Hoverboards zweier 13-jähriger Mädchen aus dem Verkehr. Dafür sei ein Führerschein Klasse B erforderlich, den die Kinder logischerweise nicht hatten.

Braucht man einen Führerschein?

Ja, da die Boards schneller als 6km/h fahren können, auch wenn nicht ganz klar ist, welche Führerschein Vorschrift ist. Hierzu gibt es  bislang verschiedene Ansichten. Aber ohnehin darf man damit nicht im öffentlichen Straßenverkehrsraum fahren. Denn das Paradoxe daran ist, Hoverboards sind dafür gar nicht zulassungsfähig. Vergleichbar ist ein Hoverboard nämlich mit einem Segway, da sich die integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik ähneln. Die für Segways geltende Mobilitätshilfeverordnung ist aber nicht auf Hoverboards anwendbar.

Da die Fahrzeuge auch per se konstruktionsbedingt nicht für den Straßenverkehr aufrüstbar sind (es fehlen Spiegel, Bremse, Kennzeichen), ist es müßig zu diskutieren, welcher Führerschein dafür benötigt wird. Heißt, das Fahren auf öffentlichen Straßen ist so oder so illegal.

Und wie versichere ich ein Hoverboard?

Daraus folgt, dass Hoverboards derzeit so nicht ganz einfach versicherungsfähig sind. Für eine Kfz-Versicherung fehlt die Zulassung. Bleibt also nur die private Haftpflichtversicherung. Die hilft selbstverständlich dann, wenn das Hoverboard im privaten Garten oder der Zufahrt genutzt wird.

Wer also ein Hoverboard benutzt, tut gut daran, dies nicht auf öffentlichen Straßen und Wegen zu nutzen, denn diesen Bereich deckt die private Haftpflichtversicherung nicht ab. Der Fahrer steht im Falle einer solchen illegalen Nutzung schlicht ohne Versicherungsschutz da.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber für Hoverboards Sondervorschriften einführen wird, wie dies bereits 2009 für die Segways passiert ist. Oder ob der Trend mangels Funfaktor im eigenen Garten einfach einschlafen wird.

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