Public Viewing

Public Viewing

Vom 14. Juni bis 15. Juli verteidigen „unsere“ Fußball-Jungs in Russland ihren WM-Titel. Deutschland ist also bald wieder im Fußballfieber. Während manche gerne im stillen Kämmerlein oder gemeinsam mit Nachbarn und Freunden die Spiele verfolgen, ziehen andere „Public Viewing“ vor.

Gerade Vereine oder auch Restaurants nutzen gerne den Publikumsmagnet Fußball, um ihren Umsatz zu steigern. Viel zu selten wird aber dabei bedacht, dass der vorhandene Versicherungsschutz für diesen Zweck in der Regel nicht ausreichen wird.

Welche Versicherung deckt eventuelle Schäden ab?

 Denkbar sind z.B. solche Schadensszenarien:

  • Ein Besucher kippt Bier auf die Leinwand, diese löst einen Kurzschluss aus.
  • Jemand stolpert über Equipment und verletzt sich nachhaltig.
  • Beim Installieren des ausgeliehenen Beamers fällt dieser herunter und ist kaputt.

Hier können schnell hohe Schadenssummen erreicht werden, gerade wenn ein Personenschaden mit im Spiel ist. Wer sich dann allerdings auf die vorhandenen Versicherungen, wie z.B. eine Vereinshaftpflichtversicherung, verlassen hat, steht schnell ohne Versicherungsschutz da. Denn eine Vereinshaftpflichtversicherung übernimmt nur die vereinsinternen Veranstaltungen. Sobald aber die Veranstaltung öffentlichen Charakter hat („Jeder ist herzlich eingeladen!“), muss eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Muss vielleicht für Technik oder Bewirtung in hohe Vorleistungen gegangen werden, so kann für Ihre Kunden möglicherweise auch der Abschluss einer Veranstalterausfallversicherung sinnvoll sein. Schlechtes Wetter (bei Außenveranstaltungen) oder ein, zwar eigentlich auszuschließendes, frühes Ausscheiden der deutschen Mannschaft können so abgesichert werden.

Schneller Versicherungsschutz für Ihre Kunden

Unsere Gewerbeabteilung berät Sie gerne hierzu umfassend. In Ihrem persönlichen Bereich auf der SDV-Seite finden Sie auch unter Gewerbe/Veranstalterhaftpflicht Public Viewings einen Kurzantrag der Mannheimer zur Veranstalterhaftpflicht und der Veranstaltungsgüter-Ausstellungsversicherung.

So erreichen Sie unser Backoffice Gewerbe:

SDV Backoffice Gewerbe

Telefon: 0821/71008-450

E-Mail: gewerbe@sdv.ag

Private Veranstaltungen: Wer haftet hier?

Wer zu Hause mit Nachbarn oder Freunden feiern will, der braucht natürlich keine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Hier sind eventuelle Schäden über die (hoffentlich vorhandene) Privathaftpflichtversicherung vollumfänglich abgedeckt.