IDD, Provisionsabgabetermin

Provisionsabgabeverbot

Letztes Jahr, so schien es, als würde das Provisionsabgabeverbot gelockert. Das Finanzportal moneymeets hatte seinen Kunden Provisionen anteilig rückerstattet. Das OLG Köln hatte dies für zulässig erachtet. In der Folge wurde das Urteil, insbesondere vom  Vermittlerverband BVK, heftig kritisiert.

Die Gefahr, dass beim Kunden falsche Anreize zum Abschluss von Versicherungsverträgen geschaffen werden könnten, ist nun gebannt: Durch die IDD wurde das Provisionsabgabeverbot jetzt im VAG neu geregelt und gesetzlich verankert. Demnach ist es Versicherungsvermittlern verboten, Provisionen an versicherte Personen oder Bezugsberechtigte weiterzugeben. Auch Zuwendungen von Sach- oder Dienstleistungen sowie Rabattierungen auf Waren oder Dienstleistungen dürfen Kunden nicht angeboten werden. Es besteht jedoch eine Geringfügigkeitsgrenze von 15 Euro pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr und gewisse Ausnahmeregelungen.

Der BVK ist mit der gesetzlichen Regelung sehr zufrieden. „Damit ist allen Geschäftspraktiken der Boden entzogen, die Verbraucher mit einer Provisionsteilung zum Abschluss von Versicherungen ködern“, so Präsident Michael H. Heinz.