Es gibt immer mehr Pflegebedürftige in Deutschland

Letztes Jahr ist hierzulande die Zahl der Pflegebedürftigen, die Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten, auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Fast jeder zweite Betroffene ist dauerhaft so schwer körperlich, psychisch oder kognitiv eingeschränkt, dass er mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft wurde.

Fast 4,9 Millionen Einwohner waren Ende 2021 pflegebedürftig

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bekamen Ende 2021 knapp 4,88 Millionen Menschen aufgrund einer festgestellten Pflegebedürftigkeit Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um rund 6,7 Prozent. Auch vorher hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen fast jedes Jahr erhöht.

Besonders drastisch war der Anstieg im Jahr 2017. Damals gab es grundlegende Änderungen bei der 1995 eingeführten gesetzlichen Pflegeversicherung, nach der jeder Einwohner hierzulande über eine Pflegeversicherung mit gesetzlich geregeltem Leistungsanspruch im Pflegefall abgesichert sein muss. Unter anderem wurde ein neu definierter Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.

Seitdem werden bei der Einstufung, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, nicht nur überwiegend die körperlichen Einschränkungen berücksichtigt – wie es vor 2017 der Fall war –, sondern nun auch zusätzlich die kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen. Diese Änderung hat mitunter dazu beigetragen, dass die Anzahl derer, die als pflegebedürftig eingestuft waren, sich allein von 2016 auf 2017 sprunghaft um rund ein Fünftel auf 3,53 Millionen Menschen erhöht hat.

82 Prozent der Pflegebedürftigen werden ambulant versorgt

Die gesetzliche Pflegeversicherung besteht aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). In der SPV sind in der Regel alle gesetzlich Krankenversicherten bei der jeweiligen Krankenkasse versichert. Privat Krankenversicherte müssen bei einem privaten Krankenversicherer eine PPV abschließen.

Letztes Jahr waren von den rund 73,51 Millionen SPV-Versicherten knapp 4,61 Millionen und von den circa 9,19 Millionen PPV-Versicherten im Jahr 2020 – neuere Daten liegen noch nicht vor – fast 272.700 pflegebedürftig und bezogen entsprechende Pflegeversicherungsleistungen.

Wie die BMG-Statistiken belegen, steigt seit Jahren der Anteil der SPV-versicherten Pflegebedürftigen, die ambulant, also meist zu Hause, versorgt werden, an. Während im Jahr 2000 noch 69 Prozent der Pflegebedürftigen ambulant versorgt wurden, waren es 2017 bereits 77 Prozent und 2021 sogar 82 Prozent.

Damit wurden Ende letzten Jahres über 3,76 Millionen der knapp 4,61 Millionen SPV-versicherten Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt. Im Gegenzug ist der Anteil der stationären Pflege, also die Unterbringung und Pflege von Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe wie in einem Wohnheim für behinderte Menschen, von 31 Prozent im Jahr 2000 auf 18 Prozent in 2021 zurückgegangen.

Auch die Zahl der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen steigt

Doch auch wenn der Anteil der stationär Gepflegten im Vergleich zu allen Pflegebedürftigen kleiner wird, steigt fast jedes Jahr die Zahl der ambulanten wie auch der stationären Pflegefälle. Zur Jahrtausendwende wurden noch 1,26 Millionen Personen ambulant versorgt, 2010 waren es fast 1,58 Millionen, 2017 bereits 2,56 Millionen und 2021 3,76 Millionen Pflegebedürftige, die zu Hause mit oder ohne Einbeziehung eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wurden.

Die Anzahl der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen hat im gleichen Zeitraum ebenfalls zugenommen, nämlich von circa 561.300 Betroffenen in 2000 auf fast 710.000 in 2010 und 778.200 in 2017 bis hin zu knapp 843.200 stationär gepflegten SPV-Versicherten in 2021.

46 Prozent der Pflegebedürftigen haben mindestens den Pflegegrad 3

Je nach Schwere der dauerhaften körperlichen, psychischen und/oder kognitiven Einschränkungen erhält der Pflegebedürftige eine Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher die Beeinträchtigung, desto höher der Pflegegrad.

Insgesamt waren von den fast 4,61 Millionen SPV-versicherten Pflegebedürftigen anteilig die meisten, nämlich 41 Prozent, im Pflegegrad 2 eingestuft. Weitere 28 Prozent hatten den Pflegegrad 3, 14 Prozent den Pflegegrad 1, 12 Prozent den Pflegegrad 4 und fünf Prozent den höchsten Pflegegrad, nämlich Pflegegrad 5. Damit haben 46 Prozent aller Pflegebedürftigen mindestens den Pflegegrad 3 oder einen höheren.

Bei den 3,67 Millionen Pflegebedürftigen, die 2021 ambulant versorgt wurden, hatten die meisten die Pflegegrade 2 und 3 – 45 Prozent waren in Pflegegrad 2, 27 Prozent in Pflegegrad 3, 17 Prozent in Pflegegrad 1, 9 Prozent in Pflegegrad 4 und 3 Prozent in Pflegegrad 5 eingestuft.

Anders bei der stationären Pflege: Von allen 843.200 SPV-Versicherten, die in einem Pflegeheim untergebracht waren, hatten die Betroffenen überwiegend die Pflegegrade 3 (35 Prozent) oder 4 (28 Prozent). Weitere 22 Prozent der Betroffenen wiesen den Pflegegrad 2, 14 Prozent den Pflegegrad 5 und weniger als ein Prozent den Pflegegrad 1 auf.

Zu allen Fachfragen rund um die Pflegeversicherung ist die Fachabteilung KV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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