Ab diesem Alter erhält man frühestens eine gesetzliche Altersrente

Die frühestmögliche Altersgrenze, die man erreichen muss, um Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben, hängt unter anderem vom Geburtsjahr und von der Art der Rente ab. Viele können je nach Geburtsjahr erst zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr in Rente gehen. Für besonders lange in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte ist dies früher möglich. Wer beispielsweise Rentenabschläge in Kauf nimmt, kann auch mit 63 Jahren eine Altersrente erhalten. Für Schwerbehinderte und Bergleute ist ein noch früherer Renteneintritt realisierbar.

Verschiedene gesetzliche Altersrentenarten

In Deutschland gibt es mehrere Arten der gesetzlichen Altersrente, nämlich die reguläre Altersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für Schwerbehinderte sowie die Altersrente für Bergleute.

Die Altersrentenarten unterscheiden sich unter anderem an dem frühestmöglichen Renteneintrittsalter, der sogenannten Altersgrenze, sowie an sonstigen Kriterien, die erfüllt sein müssen, um einen entsprechenden Rentenanspruch zu haben. Eine wichtige Voraussetzung ist die Wartezeit, also eine je nach Rentenart notwendige Mindestversicherungszeit, in der man beispielsweise Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet hat.

Die Altersgrenzen sind in der Regel vom Geburtsjahr abhängig und werden für einige Rentenarten seit 2012 bis spätestens 2031 schrittweise angehoben. Aktuell kann zum Beispiel eine Person, die 1956 geboren wurde, bereits mit 65 Jahren und 10 Monaten oder wer 1957 zur Welt kam mit 65 Jahren und 11 Monaten eine Regelaltersrente beanspruchen, 2031 ist das für alle ab 1964 Geborenen erst mit 67 Jahren möglich.

Im Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist online ein Rentenbeginnrechner abrufbar. Jeder kann hier mit wenigen Eingaben ermitteln, welche gesetzliche Altersrentenart er frühestens erhält, sofern er diese rechtzeitig beantragt hat und die sonstigen dafür notwendigen Kriterien wie die Wartezeit erfüllt.

Regelaltersrente und Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die wohl bekannteste Altersrente ohne Rentenabschläge ist die reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt. Anspruch darauf hat nur, wer eine 5-jährige Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) vorweisen kann. Wer vor 1947 geboren wurde, konnte bereits mit 65 Jahren eine solche Rente in Anspruch nehmen. Die Altersgrenze wird seit 2012 bis 2031 für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise erhöht. Alle ab 1964 Geborenen können erst mit dem 67. Lebensjahr eine Regelaltersrente erhalten.

Für jeden, der beispielsweise 1956 geboren wurde, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten, wer ein Jahr später, also 1957 auf die Welt kam, erhält dagegen frühestens mit 65 Jahren und 11 Monaten eine Regelaltersrente.

Deutlich früher kann man eine Rente ohne Abschläge beziehen, wenn man die Voraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch bekannt als abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, erfüllt. Notwendig ist dazu eine 45-jährige Wartezeit. Wer zwischen 1951 und 1952 geboren wurde, konnte bereits mit 63 Jahren eine entsprechende Rente beziehen. Für alle ab 1953 bis 1964 Geborenen steigt bis 2029 für das jeweils nachfolgende Geburtsjahr die Altersgrenze um zwei Monate an.

So betrug für alle, die 1957 geboren sind, das früheste Renteneintrittsalter 63 Jahre und 10 Monate, wer dagegen ein Jahr später, also 1958 geboren ist, muss mindestens 64 Jahre alt sein, um diese Rentenart beziehen zu können, sofern er die sonstigen Kriterien erfüllt. Bei den ab 1964 Geborenen beträgt die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 65 Jahre.

Mit 63 Jahren in Rente gehen: Mit Rentenabschlag möglich

Darüber hinaus gibt es Altersrentenarten, die es unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen erlauben, früher in Rente zu gehen als bei der abschlagsfreien Regelaltersrente. Dazu zählt die Altersrente für langjährig Versicherte, die jeder, der eine 35-jährige Wartezeit nachweisen kann, bereits mit dem 63. Lebensjahr vorzeitig beanspruchen kann – unabhängig vom Geburtsjahr.

Allerdings richtet sich die Höhe des Rentenabschlages für alle, die ab dem 1. März 1949 geboren sind, nach der Anzahl der Monate, die zwischen dem tatsächlichen Renteneintritt und der Altersgrenze für die Regelaltersrente liegen. Für jeden Monat werden 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet. Damit wirkt sich die schrittweise Erhöhung der Altersgrenze für die Regelaltersrente auf die Höhe des Rentenabschlages aus.

Wer beispielsweise 1956 geboren ist, kann frühestens im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten eine Regelaltersrente erhalten. Bei der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte ist dies bereits mit 63 Jahren möglich und somit 34 Monate früher als bei der Regelaltersrente. Der Rentenabschlag würde in dem Fall bei 10,2 Prozent (34 Monate x 0,3 Prozent) liegen.

Bei einem 1957 Geborenen beträgt die maximale Abschlagshöhe bei Rentenbeginn mit dem 63. Lebensjahr dagegen 10,5 Prozent. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente liegt hier nämlich bei 65 Jahren und 11 Monaten – die Differenz zum 63. Lebensjahr beträgt damit 35 Monate, was einem Rentenabschlag von 10,5 Prozent entspricht.

Besondere Altersrenten für Schwerbehinderte und Bergleute

Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 können, sofern sie eine 35-jährige Wartezeit haben, eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte beanspruchen. Bis zum Geburtsjahr 1951 war das noch ab dem 63. Lebensjahr möglich. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1964 gibt es bis 2029 eine schrittweise Erhöhung der Altersgrenze für diese Rentenart. Alle 1957 Geborenen konnten frühestens im Alter von 63 Jahren und 11 Monaten in Rente gehen. Wer ein Jahr später, also 1958 geboren ist, muss dagegen 64 Jahre alt sein. Personen, die ab 1964 auf die Welt kamen, können mit 65 Jahren in Rente gehen.

Schwerbehinderte können noch früher eine Rente beanspruchen, wenn sie Rentenabschläge akzeptieren. Die Altersgrenze für die vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte für Personen, die vor 1952 geboren sind, betrug 60 Jahre und für alle, die ab 1964 geboren sind, ist es das 62. Lebensjahr. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1964 erhöht sich die Altersgrenze bis 2026 schrittweise. Wer zum Beispiel 1960 geboren ist, für den beträgt die Altersgrenze 61 Jahre und 4 Monate. Für 1961 Geborene liegt der frühestmögliche Renteneintritt dagegen bei 61 Jahren und 6 Monaten. Der Rentenabschlag beträgt jeweils maximal 10,8 Prozent.

Für Bergleute mit einer 25-jährigen Wartezeit durch Arbeiten unter Tage gibt es eine spezielle Rente, die abschlagsfreie Altersrente für Bergleute. Entsprechende Personen, die vor 1952 geboren wurden, konnten die Rente mit 60 Jahren in Anspruch nehmen. Für alle ab 1964 Geborenen ist dies mit dem 62. Lebensjahr möglich. Bei allen anderen erhöht sich bis 2026 die Altersgrenze. Wer 1960 geboren ist, für den ist frühestens ein Renteneintritt mit 61 Jahren und 4 Monaten möglich, bei 1961 Geborenen beträgt die Altersgrenze 61 Jahre und 6 Monate.

Eine Übersicht zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer online downloadbaren Zusammenstellung im PDF-Format. Umfassende Informationen zur gesetzlichen Altersrente findet man im Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung sowie in deren bestell- und auch downloadbaren Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“.

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