VERSICHERER IN ZEITEN DES CORONAVIRUS – DIE SDV AG INFORMIERT: HDI

Ohne konkreten Nachweis können Ihre Kunden bei Komposit-Versicherungsverträgen formlos einen Zahlungsaufschub für 6 Monate bis zum 30. September 2020 beantragen. Unser Angebot gilt für alle eingelösten Verträge mit Folgebeitrag. Im Firmengeschäft bis zu einer Umsatzgrenze von 5 Mio. Euro. An den übrigen Regelungen ändert sich nichts. Diese „Corona-Pause“ hat gegenüber der Beitragsfreistellung für Ihren Kunden den Vorteil, dass auch während dieser Zeit der volle Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Nachfolgend die wesentlichen Fakten im Überblick
  • Die Beitragszahlung kann zinslos für 6 Monate und bis maximal zum 30. September 2020 ausgesetzt werden.
  • Das Angebot gilt für alle eingelösten Verträge mit Folgebeitrag.
  • Die „Corona-Pause“ hat für Kunden den Vorteil, dass auch während dieser Zeit der volle Versicherungsschutz bestehen bleibt.
  • Die Beiträge sind nach Ablauf der Beitragsstundung nachzuentrichten.
  • Nur, wenn nach Ende der „Corona-Pause“ die ausgesetzte Beitragszahlung nicht nachgeholt und der Vertrag nicht unverändert fortgesetzt wird, kann es zu einer Provisionsanpassung kommen.
 An dieser Stelle noch einige Punkte zum Prozess:
  • Der Versicherungsnehmer kann den Antrag auf Corona-Pause formlos stellen. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich
    • Vollständige Versicherungsscheinnummer (V-xxx-xxx-xxx-x)
    • Beginn des Beitragsstopps
    • Dauer der „Corona-Pause“ bis maximal zum 30.09.2020.
    • Kontaktdaten inkl. Telefon-Nr. des Ansprechpartners
  • Wird lediglich für einen einzelnen Vertrag eine Corona-Pause angemeldet, reicht die Übersendung einer Mail mit den oben angegebenen Daten aus. Diese E-Mail geht an folgende Mail-Adresse im HDI Kundenservice: HDI-Sach-coronapause@hdi.de
  • Soll der Zahlungsaufschub für mehrere Verträge gelten, sind die Angaben in einer Excel-Liste zu erfassen und per E-Mail an  HDI-Sach-coronapause@hdi.de zu versenden (die Musterdatei ist in der Anlage beigefügt). Nur so kann eine schnelle und reibungslose Verarbeitung der Anträge erfolgen.
  • Wichtig: Bei Lastschriftverfahren muss der Antrag 5 Arbeitstage vor Fälligkeit vorliegen und alle Anträge müssen schriftlich über HDI-Sach-coronapause@hdi.de eingereicht werden!

Ein weiterer wichtiger Hinweis: Der Geschäftsbetrieb läuft unverändert und unvermindert weiter. Alle  Serviceangebote und Prozesse bleiben bestehen.

 

HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.