Den Schulbeginn des Nachwuchses versicherungstechnisch richtig absichern

Wer einen Blick auf den Kalender wirft, entdeckt nicht nur, dass in knapp 4 Monaten schon wieder der Weihnachtsmann vor der Türe steht, sondern auch, dass das Ende der Sommerferien angesagt oder bereits eingetreten ist. Damit beginnt für Schulanfänger ein neuer Lebensabschnitt, den die Eltern mit dem richtigen Versicherungsschutz absichern sollten.

Gesetzliche Unfallversicherung durch private Police ergänzen

Der Bund der Versicherten empfiehlt für Schulanfänger, die gesetzliche Unfallversicherung durch eine entsprechende private Unfallpolice zu ergänzen. Erstgenannte greift allerdings nur, wenn ein Unfall direkt in der Schule oder auf dem Weg dorthin bzw. von dort wieder nach Hause passiert. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, womit klar ist, warum eine private Unfallversicherung sehr sinnvoll ist.

Kinderinvaliditätsversicherung bedenken

Grundsätzlich leistet eine private Unfallversicherung bei einer verbleibenden Invalidität einen Kapitalbetrag, der für benötigte Neuanschaffungen oder Umbauten verwendet werden kann. Wichtig ist jedoch, für Kinder eine Unfallrente zu vereinbarten, damit die hohen laufenden Kosten im Fall einer Invalidität des Nachwuchses ebenfalls gedeckt sind.

Besteht die Möglichkeit, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen, sollten Eltern dies ins Auge fassen und dieser den Vorrang, vor der herkömmlichen privaten Unfallversicherung  geben. Denn diese sichert nicht nur die Risiken einer Invalidität, die durch einen Unfall entsteht, ab, sondern auch die infolge einer schweren Erkrankung.

Bei der Haftpflichtversicherung auf die Deliktunfähigkeitsklausel achten

Eltern, die die eine oder andere Unachtsamkeit ihres Nachwuchses rechtzeitig absichern möchten, sollten auf eine Privathaftpflichtversicherung mit integrierter Deliktunfähigkeitsklausel achten. Grundsätzlich zahlt diese Police zwar, wenn der Versicherungsnehmer aus Unachtsamkeit einen Schaden verursacht. Doch Kinder bis zum 7., im Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr, gelten juristisch als deliktunfähig. Damit müssen Eltern nicht automatisch für den Schaden aufkommen. Doch wer als Eltern vermeiden möchte, dass im Freundeskreis oder in der Nachbarschaft Unfriede aufkommt, weil ein Schaden aufgrund der Deliktunfähigkeit nicht reguliert wird, der sollte auf eben diese Klausel in seinem Haftpflichtversicherungstarif achten. Denn dieser leistet auch dann, wenn der 5-jährige Knirps beim sonntäglichen Nachbarschaftskaffee am Tischtuch zieht und das gute Porzellan zu Bruch geht.

Gewährleisten Sie für Ihre Kunden einen guten Start in das Schuljahr, bevor der Stress mit Hausaufgaben und Schularbeiten losgeht, in dem Sie für eine optimale Absicherung des Schulalltags und der Freizeit sorgen. Für Fragen zu Angeboten, Bedarfsanalysen oder Abschlussmöglichkeiten stehen Ihnen unsere Fachabteilungen unter der Telefonnummer 0821 71 008 400 mit Rat und Tat zur Seite!