Ich werde doch nicht berufsunfähig!

Vorurteile im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ohnehin nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist teuer. Und außerdem gibt es ja noch die gesetzliche Rentenversicherung. Und die wenigsten Erwerbstätigen rechnen damit, berufsunfähig zu werden. Im Ernstfall setzen diese Vorurteile die finanzielle Existenz aufs Spiel. Denn was passiert, wenn man doch berufsunfähig wird?

Die Fakten:

Die GDV-Statistik weist für das Jahr 2017 im Bereich Berufsunfähigkeit rund 4,47 Millionen Hauptversicherungen sowie 12,3 Millionen Zusatzversicherungen aus. Laut Statistischem Bundesamt gibt es in gut 30 Prozent der Erwerbstätigen-Haushalte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Da ist also noch Luft nach oben.

Eine Statistik des GDV veranschaulicht die Entwicklung der Abschlüsse:

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ohnehin nicht.

Versicherer zahlen bei Berufsunfähigkeit heute deutlich häufiger als noch vor zehn Jahren. Das liegt vor allem daran, dass die Versicherungsbedingungen flächendeckend verbessert wurden. Das heutige Niveau der BU-Bedingungen der großen BU-Versicherer am Markt ist das Beste aller Zeiten und deckt ein extrem breites Leistungsspektrum ab. Abgelehnte Leistungsanträge werden damit noch seltener werden.

Jeder vierte Antrag wird aber nach wie vor abschlägig beschieden. Das klingt hart und scheint denjenigen in die Karten zu spielen, die versuchen, die Berufsunfähigkeitsversicherung schlecht zu machen. Man sollte sich aber vor Augen halten, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar jeder zweite Antrag abgelehnt wird.

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung durch die Versicherer sind übrigens:

  • Anfechtung / Betrugsfall
  • Verletzung der Anzeigepflicht
  • Ausschlüsse
  • Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreicht
  • Abstrakte und konkrete Verweisung

Die Möglichkeit der Verweisung (abstrakt und konkret) kommt übrigens lediglich bei 2,7 Prozent der Ablehnungen zum Tragen. Interessant ist, dass insbesondere die abstrakte Verweisung überproportional oft in der öffentlichen Diskussion auftaucht. Faktisch ist diese aber nur für 0,4 Prozent aller Ablehnungen verantwortlich.

Die Prämien sind doch viel zu hoch.

Auch das ist so nicht richtig. Natürlich steigen die Prämien signifikant, je älter der Versicherungsnehmer und damit je größer die Chance ist, berufsunfähig zu werden. Zum einen muss man sich aber vor Augen führen, dass die Versicherung im Zweifelsfall einen erheblichen Leistungszeitraum abdecken muss. Und zum anderen lohnt es sich vor allem in diesem Fall, die Versicherung möglichst frühzeitig abzuschließen, wenn die Prämien noch in niedrigem Rahmen sind.

Noch ein Vorteil, wenn man die Versicherung bereits in jungen Jahren abschließt: Die Risikoprüfung verläuft in der Regel reibungslos.

Eine niedrige versicherte Berufsunfähigkeitsrente reicht.

Noch ein Fehler, der die Existenz bedrohen kann: Die versicherte Rente wird tendenziell zu niedrig gewählt. Die Faustformel lautet: 80 Prozent des derzeitigen Nettogehalts inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, mindestens jedoch 1.000 Euro Rente sollten vereinbart werden. Denn nur so können die finanziellen Einbußen durch die Erwerbsunfähigkeit adäquat aufgefangen werden.

Man wird doch nicht berufsunfähig.

Es trifft immer die anderen. So lange, bis es einen selbst trifft. Jährlich werden rund 300.000 Menschen in Deutschland berufsunfähig. Laut Statistiken des GDV sind psychische Erkrankungen dabei die häufigste Ursache. Besonders in den letzten Jahren hat der Anteil enorm zugenommen und liegt mittlerweile bei 29 Prozent. Die zweithäufigste Ursache bilden mit 23 Prozent Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe. Weitere verbreitete Gründe für Berufsunfähigkeit sind Krebsleiden (15 Prozent), Unfälle (10 Prozent) und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (8 Prozent).

Übrigens können auch junge Menschen berufsunfähig werden. Denn gerade psychische Ursachen sind nicht altersabhängig.

Es gibt ja auch noch die gesetzliche Rentenversicherung.

Natürlich gibt es sie. Aber seit 2001 gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente, die auch nur dann eingreift, wenn man seinen Beruf gar nicht mehr ausübt. Der erlernte Beruf spielt dabei keine Rolle. Ebenso wenig ob der Arbeitsmarkt einen derzeit beschäftigen kann. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft, ob man im Stande ist, irgendeiner Tätigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag nachzugehen.

Räumen Sie also mit diesen Vorurteilen bei Ihren Kunden auf.

Das Potential ist groß, schließlich zeigt die obige Statistik, wie wenig Versicherungsnehmer tatsächlich im Ernstfall abgesichert sind. Vertriebsunterstützung durch die SDV AG bekommen Sie übrigens über Ihre Maklerbetreuer und im Extranet sowie telefonisch unter 0821 71 0008 200!

Wir zeigen Ihnen auch, welche Alternativen es gibt, wenn die Prämie tatsächlich zu hoch oder das Risiko unversicherbar ist. Denn auch auf diese Umstände haben die Versicherer mittlerweile reagiert und ein breites Spektrum an alternativen Produkten wie die Schwere Krankheiten-Vorsorge oder die Grundfähigkeitsversicherung geschaffen!