SDV AG Bauherren Rechtsschutz

Bauherren-Rechtsschutzversicherung

Der Bauboom hat eine Schattenseite: Viele Baufirmen nehmen zu viele Aufträge an. Eine Anzahl, die sich ohne Abstriche bei der Arbeitsqualität kaum bewerkstelligen lassen kann. Damit steigt die Gefahr von Baumängeln. Wohl dem Bauherren, der eine Rechtsschutzversicherung besitzt.

Mängel auf Baustellen nehmen zu.

Nach einer Studie des Bauherrenschutzbundes und des Instituts für Bauforschung in Hannover wurde ein Anstieg der Baumängel um zehn Prozent dokumentiert. Wie der Spiegel (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutschland-faelle-von-baumaengeln-haben-erheblich-zugenommen-a-1236459.html) berichtet hat sich die Zahl der Versicherungsschäden wegen Baumängeln hat sich zwischen 2009 und 2016 fast verdoppelt.

19 Prozent aller festgestellten Mängel kommen im Übrigen aus dem Bereich der Gebäudeabdichtung. Es folgen mit 17 Prozent der Innenausbau (Estrich und Putz) sowie Statik und Dachkonstruktion mit 14 Prozent.

Bauprozesse können teuer werden.

Gerichts- und Anwaltskosten berechnen sich, wie üblich, nach dem Streitwert. Je nach Art des Mangels (und dessen Beseitigungskosten) können hier erhebliche Summen zusammenkommen.

Ein Beispiel: Bei einem Hausbau wurden Leitungen falsch verlegt. Belässt man diese so, sind weitere Schäden zu erwarten. Die Kosten für die Mängelbeseitigung belaufen sich auf 10.000 €.  Dann fallen folgende Gerichts- und Anwaltskosten an, zu deren Berechnung wir den Prozesskostenrechner des DAV benutzt haben:

Damit ist es aber in der Regel nicht getan: Eine zusätzliche Unsicherheit sind im Zuge eines Prozesses die in der Regel anfallenden Sachverständigenkosten. Diese werden nämlich grundsätzlich nach Aufwand entlohnt. Je komplizierter also der vom Sachverständigen zu ermittelnde Sachverhalt ist, desto höher wird möglicherweise auch die Rechnung ausfallen. Dabei ist gesetzlich für die Tätigkeit des Sachverständigen ein Stundensatz in Höhe von 50 bis 95 Euro vorgesehen.

Schon alleine also bei einer relativ geringen Schadenshöhe können erhebliche Kosten anfallen, die von der unterlegenen Partei dann ganz getragen werden müssen. Bei höheren Summen kann dann auch schnell das Eigenheim auf dem Spiel stehen.

Rechtliche Unwägbarkeiten im Bauprozess

Eigentlich sollte man denken: Der Handwerker hat gepfuscht, dann muss er dafür gerade stehen. So einfach ist das leider nicht. Zum einen kann der Bauherr ebenfalls erhebliche Fehler gemacht haben, die eine Durchsetzung des Anspruches erschweren oder sogar verhindern. Ein Fallstrick bei Bauangelegenheiten ist hier die korrekte Abnahme des Baus, bei der bereits ersichtliche Mängel genauestens zu dokumentieren sind. Eine Bauabnahme hat folgende rechtliche Wirkung:

  • Die Vergütung der Leistung wird fällig.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt.
  • Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung geht auf den Auftraggeber/Bauherren über.
  • Über Mängel, die der Bauherr bei der Abnahme kennt, aber nicht vorbehält, verliert er die Mängelansprüche.
  • Die Beweislast für den Nachweis bestimmter Mängel geht an den Bauherren über, sofern bei der Abnahme kein Vorbehalt erklärt wurde.

 Bauherren richtig versichern

Üblicherweise sind Bauprozesse nicht vom Leistungskatalog der üblichen Rechtsschutzversicherungen umfasst. Dies liegt vor allem an den hohen Streitwerten, die, will man niedrige Prämien anbieten, nicht einkalkulierbar sind. Hinzu kommt: Nicht jeder muss diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, im Gegensatz zu Verkehrsrechtschutz und Arbeitsrechtschutz.

Einige Versicherer bieten daher Zusatzbausteine zur Rechtsschutzversicherung an. Auch sind separate Versicherungen bei Spezialversicherern erhältlich. Wichtig sind vor allem die exakte Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
  • Ist eine Wartezeit für den Versicherungsnehmer tragbar?

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