Die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze schadet laut PKV dem Wettbewerb

Vor etwa einem Monat wurden die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr bekannt gegeben. Sie sind im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung zu finden und sollen im Jahr 2020 – ebenso wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze – deutlich steigen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung fordert hingegen eine Absenkung der JAEG.

Verdienstgrenze wird angehoben

Aktuell gibt es für knapp 85 Prozent der deutschen Arbeitnehmer eine sogenannte Arbeitnehmer-Versicherung. Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, der muss zumindest den Betrag der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Dieser soll von derzeit 60.750 Euro auf satte 62.550 Euro jährlich steigen. Das scheint dem Verband der PKV deutlich zu hoch, wobei der Wert jedes Jahr neu festgelegt wird. Als Orientierungshilfe gilt dabei, wie sich die Einkommen in Deutschland entwickeln. Damit ist klar, dass auch die JAEG während der vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegen ist.

Größte Anhebung im Jahr 2002/2003

Die größte Kritik des PKV-Verbandes setzt jedoch in der sprungartigen Anhebung an, die zur Jahreswende 2002/2003 erfolgte. Die damals im Amt befindliche rot-grüne Bundesregierung hatte den Wert mehr als deutlich erhöht. Immerhin entsprach der Wert der Jahresarbeitsentgeltgrenze der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist exakt die Grenze, bis zu der die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung auf das Einkommen anfallen.

Neuregelung als lockendes Element

Diese Neuregelung seitens der Regierung erfolgte, um zusätzlich Versicherte in die damals schwächelnde gesetzliche Krankenkasse zu bringen. Die seinerzeit erfolgte Abkoppelung der JAEG von der BBG hat auch noch heutzutage Geltung. Das hat den Effekt, das laut Schätzungen des Gesetzgebers pro Jahr bis zu 60.000 Arbeitnehmer zusätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen. Laut Verband der PKV ist das nicht nur nicht notwendig, sondern schadet auch dem Wettbewerb. Immerhin wird damit der herkömmliche Wettbewerb zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung systematisch begrenzt.

Senkung wird gefordert

Die Krankenversicherer fordern deshalb eine Senkung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bis auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze. Außerdem bietet der Verband auch noch einen Plan für die Umsetzung des Vorschlages. Die JAEG sollte solange auf dem aktuellen Niveau bestehen bleiben, bis sie wieder auf dem Niveau der Beitragsbemessungsgrenze ist. Geht man davon aus, dass eine Lohnentwicklung von durchschnittlich zwei Prozent jährlich erfolgt, ist davon auszugehen, dass dies in ca. sechs bis sieben Jahren eintreten wird. Damit könnte von einem sanften Übergang gesprochen werden, ohne die gesetzlichen Kassen stark zu belasten.

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