Offizielle Statistiken belegen, dass die Mehrheit der Haushalte ihren überwiegenden Lebensunterhalt vom Erwerbseinkommen eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder bestreitet. Damit ist für die meisten eine ausreichende Einkommensabsicherung im Krisenfall von großer Bedeutung. Die Daten zeigen auch die Unterschiede von Einkommensquellen und Haushaltseinkommen je Haushaltsgröße.
Die meisten Hauptverdiener sind erwerbstätig
Letztes Jahr lebten hierzulande rund 83,1 Millionen Einwohner in über 40,9 Millionen Hauptwohnsitzhaushalte. Von diesen Einwohnern waren 51,2 Prozent und damit knapp 42,6 Millionen Personen erwerbstätig. Bei den Erwerbstätigen handelte es sich im Detail unter anderem um fast 35,1 Millionen Arbeitnehmer, rund 1,5 Millionen Auszubildende, über 2,1 Millionen Beamte und 3,6 Millionen Selbstständige.
Betrachtet man alle Hauptwohnsitzhaushalte, die es 2022 in Deutschland gab, hatte in 59,8 Prozent der Haushalte – das waren knapp 24,5 Millionen Haushalte – der Hauptverdiener ein Erwerbseinkommen. Der Hauptverdiener ist das Haushaltsmitglied mit dem höchsten Nettoeinkommen, von dem der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird.
Dies sind die neuesten Ergebnisse des Mikrozensus, die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) jährlich veröffentlicht werden. Der Mikrozensus ist eine sogenannte „kleine Bevölkerungszählung“. Sie wird seit 1957 in Form einer repräsentativen Haushaltsbefragung regelmäßig in Deutschland bei rund einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt.
Beinahe jeder dritte Haushalt lebt von Rentenzahlungen
Die Statistikdaten belegen zudem, dass letztes Jahr bei fast 12,1 Millionen Haushalten und damit bei 29,5 Prozent aller Haushalte die überwiegenden Einkommensquellen des Hauptverdieners Renten oder Pensionen waren. Knapp 1,8 Millionen Haushalte – 4,4 Prozent aller Haushalte – hatten als Haupteinnahmequelle ein Arbeitslosengeld I oder ein Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) der Haupteinkommensperson.
Weitere 657.000 Haushalte (1,6 Prozent der Haushalte) lebten überwiegend von öffentlichen Transferleistungen wie Elterngeld oder Sozialhilfe, beispielsweise in Form einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Bei rund 691.000 Haushalten (1,7 Prozent aller Haushalte) wurde der überwiegende Lebensunterhalt des Hauptverdieners durch Zuwendungen eines Angehörigen finanziert, der nicht mit ihm zusammenlebt. Dies ist beispielsweise oftmals bei Studenten der Fall, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, aber von diesen finanziell unterstützt werden.
In fast genauso vielen Haushalten, nämlich 692.000, basierten die Einkünfte der Haupteinkommensperson zum Großteil auf finanzieller Unterstützung durch Freunde oder sonstige Geber. Etwa 1,3 Prozent der Haushalte und damit 540.000 Haushalte konnten den Lebensunterhalt allein vom eigenen Vermögen bestreiten.
Einkommensquellen der Einzel- oder Mehrpersonenhaushalte
Die aktuelle Mikrozensus-Auswertung verdeutlicht zudem, dass von allen 40,9 Millionen Hauptwohnsitzhaushalten 40,8 Prozent und damit 16,7 Millionen Einpersonenhaushalte waren. Anteilig die meisten Alleinlebenden, nämlich 47,8 Prozent, bestritten ihren Lebensunterhalt hauptsächlich von ihrem eigenen Erwerbseinkommen.
Eine deutlich andere Aufteilung, aus welcher Einkommensquelle die überwiegenden Einkünfte des Hauptverdieners stammte, gab es bei den 24,2 Millionen Mehrpersonenhaushalten (59,2 Prozent) – davon 13,8 Millionen Haushalte mit zwei sowie knapp 10,4 Millionen Haushalte mit drei oder mehr Personen.
Mit 68,1 Prozent war bei den Mehrpersonenhaushalten der Anteil der Hauptverdiener, deren Einkommen auf einer eigenen Berufstätigkeit beruht, um über 20 Prozentpunkte höher als im Vergleich zu den Alleinlebenden. Während bei den Einzelpersonenhaushalten mehr als jeder Dritte (36,8 Prozent) hauptsächlich von einer Rente oder einer Pension lebte, war dies bei den Haushalten mit zwei oder mehr Personen nur bei jedem vierten der Haupteinkommenspersonen (24,4 Prozent) der Fall.
Deutlich niedriger war zudem der Anteil der Mehrpersonenhaushalte, deren Einkommen des Hauptverdieners hauptsächlich auf den sonstigen Einkunftsarten basiert. So lebten 5,5 Prozent der Alleinlebenden von den Zuwendungen Angehöriger und von sonstiger Unterstützung – bei den Haushalten mit zwei oder mehr Personen lag der Anteil nur bei 2,0 Prozent.
Ferner basierte das Haupteinkommen bei 5,7 Prozent der Einpersonenhaushalte überwiegend auf einem Arbeitslosengeld I oder einem Bürgergeld. Bei den Hauptverdienern der Mehrpersonenhaushalte traf dies nur auf 3,6 Prozent zu. Weitere 2,6 Prozent der Alleinlebenden finanzierten ihr Auskommen hauptsächlich von der erhaltenen Sozialhilfe oder dem Elterngeld. Bei den Mehrpersonenhaushalten waren es dagegen nur 0,9 Prozent. Während jedoch 1,7 Prozent der Alleinlebenden von ihrem eigenen Vermögen leben konnten, waren dies bei den Haushalten ab zwei Personen nur 1,0 Prozent.
Einkommenshöhe je Haushaltstyp
Insgesamt hatten 8,4 Prozent aller Haushalte ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro. Bei den Einzelpersonenhaushalten lag dieser Anteil jedoch bei 18,9 Prozent. Von allen Mehrpersonenhaushalten waren es dagegen „nur“ 1,2 Prozent. Hierbei sind die gesamten Einkünfte und erhaltenen Transferleistungen aller Haushaltsmitglieder erfasst.
Jeder vierte Haushalt (24,5 Prozent) musste mit einem Haushaltseinkommen je Monat zwischen 1.000 Euro und unter 2.000 Euro netto auskommen. Anteilig hatten allerdings 44,1 Prozent der Alleinlebenden und 11,0 Prozent aller Haushalte mit zwei oder mehr Personen dieses Haushaltsbudget.
Jeweils zwischen 2.000 Euro und weniger als 4.000 Euro betrugen die gesamten Nettomonatseinkünfte im Schnitt bei 39,8 Prozent aller Haushalte. Von den Einpersonenhaushalten hatten 32,7 Prozent dies monatlich zur Verfügung, bei allen Mehrpersonenhaushalten waren es dagegen 44,7 Prozent. Des Weiteren hatten 27,1 Prozent aller Haushalte Nettoeinkünfte in Höhe ab 4.000 Euro pro Monat. Bei den Alleinlebenden waren es 4,1 Prozent und bei den Haushalten mit zwei oder mehr Personen 43,0 Prozent.
Die Daten verdeutlichen, wie wichtig für die meisten eine Absicherung ihres Arbeitseinkommens im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können, denn selbst wer als Betroffener Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen und/oder auf staatliche Transferleistungen hat, muss mit hohen Einkommenseinbußen rechnen.
Zu allen Fachfragen rund um die Einkommensabsicherung ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 200
E-Mail: lv@sdv.ag