Derzeit arbeiten aufgrund der Corona-Pandemie Millionen Beschäftigte von zuhause aus. Grundsätzlich greift dabei auch die gesetzliche Unfallversicherung, doch es gibt teils gravierende Unterschiede was als Arbeitsunfall in den eigenen vier Wänden angesehen wird gegenüber einem Unfall im Büro.
Tätigkeit für den Arbeitgeber als Voraussetzung
Damit die gesetzliche Unfallversicherung gilt, muss ein Unfall zu Hause wegen einer unmittelbaren Tätigkeit für den Arbeitgeber entstehen. Der berühmte Gang zur Kaffeemaschine oder zum WC ist damit – im Gegensatz zum Unternehmen, wo ein Versicherungsschutz gilt – in den eigenen vier Wänden von dieser Police nicht umfasst. Es wird damit argumentiert, dass derlei Tätigkeiten immer auch einen gewissen Privatbezug haben. Nimmt allerdings jemand einen Ordner aus dem Regal und stolpert dabei, greift der gesetzliche Versicherungsschutz.
Urteil des Bundessozialgerichtes als Wegweiser
Zu den Unterschieden, wann die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt und wann nicht, gibt es ein Urteil des Bundessozialgerichtes zur Aktenzahl B 2 U 5/15. Es ging darum, dass eine Frau, die von zu Hause aus arbeitete, auf einer Treppe ausrutschte, als sie einen Krug Wasser aus der Küche holte. Sie verletzte sich schwer und erhob Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch das Gericht entschied anders, denn der Gang in die Küche gelte als eigenwirtschaftliche Beschäftigung im höchstpersönlichen Lebensbereich. Damit falle der Sturz nicht in den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nachweis im Homeoffice schwierig
Dass tatsächlich ein Arbeitsunfall zu Hause im Büro vorgefallen ist, ist schwierig nachzuweisen. Denn meist ist keine weitere Person, die als Zeuge fungieren könnte, anwesend. Empfohlen wird deshalb, unmittelbar nach einem Arbeitsunfall in den eigenen vier Wänden entweder einen Arzt oder einen Nachbarn zu rufen und diesem exakt zu schildern, wie der Unfall passierte. Damit ist ein Nachweis des tatsächlichen Arbeitsunfalles gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherer deutlich einfacher. Auch eine unmittelbare Meldung des Vorfalls an den Arbeitgeber ist hilfreich.
Private Unfallversicherung als Problemlöser
Inhaber einer Police der privaten Unfallversicherung haben bei einem Unfall im Homeoffice das vielzitierte Glück im Unglück. Denn die Leistungen hier sind um ein vielfaches umfassender. Viele bieten eine 24-Stunden-Deckung, die nicht nur die finanziellen Folgen eines Unfalls im Büro oder im Homeoffice abdeckt, sondern auch im privaten Bereich. Immerhin ereignen sich genau dort knapp zwei Drittel aller Unfälle, die allesamt nicht mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind.
Außerdem ist interessant zu wissen, dass für den Fall der Fälle die gesetzliche Unfallrente bei einem versicherten Arbeits- oder Wegeunfall erst dann leistet, wenn die Erwerbsminderung dauerhaft und mindestens 20 Prozent beträgt. Ist jemand hingegen privat unfallversichert, leistet diese schon ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Zu empfehlen ist dabei, dass im Versicherungsvertrag eine Progression vereinbart wird, damit abhängig von der Schwere des Unfalles eventuell höhere Leistungen erbracht werden.
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