Es ist noch nicht viel Zeit vergangen, als Meldungen über Schließungen des Flughafens in London die Runde machten. Aktivisten störten mittels Drohnenflügen den Flugverkehr. Was spektakulär klingt, wird auch hierzulande immer beliebter. Die Deutsche Flugsicherung geht davon aus, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt mehr als eine Million Drohnen im gesamten deutschen Luftraum unterwegs sein könnten. Unfälle und Schäden sind damit vorprogrammiert – und die können für die Technikfreaks und Fluggerätebegeisterten ganz schön teuer werden. Eine Haftpflicht schafft Abhilfe!
Damit der Drohnenflug nicht zum Albtraum wird
Wer eine Drohne in den Himmel aufsteigen lassen möchte, der muss sich an gewisse Gesetze und Regeln halten. Werden diese nicht beachtet, begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Zudem ist es ratsam, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Stellen Sie sich vor, der Versicherungsnehmer lässt eine Drohne aufsteigen und diese kollidiert in der Luft. Der programmierte Absturz erfolgt auf den Kopf eines Passanten, der dadurch schwer verletzt wird. Wer kommt für die Wiedergutmachung des Schadens auf? Besteht keine Versicherung, muss alles aus eigener Tasche gezahlt werden – und das kann schnell teuer werden.
Haftpflichtversicherung mit Drohnenschutz verschafft Sicherheit
Wer für den Fall der Fälle mit einer privaten Haftpflichtversicherung und dem integrierten Drohnenschutz vorgesorgt hat, ist auf der sicheren Seite. Was genau in der Police versichert ist, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Jedoch gibt es grundsätzliche Fakten dazu.
Was versichert ist
- Freies Fliegen auch außerhalb von Modellflugplätzen
- Drohnen bis zu einem Gewicht von maximal 25 Kilogramm (oft andere Gewichtsgrenzen möglich!)
- Indoorflüge
- Foto/Videoflüge
- Wettbewerbe
- deutschlandweiter, europäischer oder weltweiter Versicherungsschutz (ausgenommen USA/Kanada)
- begrenzter oder unbegrenzter Nutzerkreis (je nach Versicherung)
Was nicht versichert ist
Grundsätzlich gilt, dass der Drohnenflug unter Einhaltung der gesetzlichen Regeln und Vorschriften erfolgen muss. Dies betrifft vor allem die Flughöhe und die Reichweite der Drohne. Damit muss klar sein, dass die Drohne kein Spielzeug für Technikaffine ist, sondern ein Luftfahrzeug, das ernst genommen werden sollte.
- Fliegen in Flugverbotszonen
- Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Fliegen im Umkreis von 1,5 Kilometern zu Flugplätzen und Flughäfen sowie in Naturschutzgebieten und Krankenhäusern bzw. bewohntem oder militärischem Gebiet
- Auch im Umfeld von Kraftwerken, Justizvollzuganstalten oder Justizvollzugsanstalten ist kein Drohnenflug erlaubt
- Außerhalb der Sichtweite ist die Nutzung einer Drohne ebenfalls untersagt; wer in diesem Zusammenhang Ferngläser oder Nachtsichtgeräte einsetzt, riskiert den Versicherungsschutz
Kunden über Risiken aufklären
Ob die Berichterstattung nach dem Brand in Notre-Dame oder bei Übertragungen von Live Sportevents, Drohnen sind eine Bereicherung für die Informationseinholung. Doch das gilt nur für das ordnungsgemäße Verwenden. Passiert dennoch im privaten Bereich ein Unfall, sollte bereits im Vorfeld mit einer entsprechenden Ergänzung in der Haftpflichtpolice vorgesorgt werden. Dann macht das technisch innovative Hobby auch richtig Spaß.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team Gewerbeversicherung unter der 0821/71008-450 für gewerblich genutzte Objekte oder an das Team Sachversicherung unter 0821/71008-400 für privat genutzt Drohnen.