Strafbarkeit Versicherungsmakler

Strafbarkeit des Versicherungsmaklers

Was tut man nicht alles für seine Kunden? Der Kunde sendet seine Unterlagen zurück, aber an einer Stelle fehlt eine wichtige Unterschrift. Wie oft haben Sie schon zu hören bekommen, „Och, na dann unterschreiben doch Sie für mich?“

Hand aufs Herz: Haben Sie es gemacht? Viele halten das ja, wenn überhaupt, für ein Kavaliersdelikt und verdrängen, dass eine gefälschte Unterschrift auch mal eben die Zulassung kosten kann. Es ist nämlich genau das. Eine Unterschriftsfälschung. Eine Straftat.

Natürlich dürfen Sie in bestimmten Fällen für Ihren Kunden unterschreiben. Dann nämlich, wenn Sie eine schriftliche Vollmacht besitzen und im Auftrag unterschreiben. Aber auch in einem derartigen Fall sollten Sie sich zusätzlich noch einmal schriftlich das Einverständnis für genau diese Unterschrift erteilen lassen.

Denn auch, wenn Sie mit Ihrem Kunden bereits lange auf Vertrauensbasis zusammen arbeiten? Wer garantiert Ihnen, dass er Ihre, wir nennen es einmal Unterschriftsdienstleistung, nicht dazu nutzt, um aus einem unliebsamen Vertrag heraus zu kommen? Niemand.

Daher sollten Sie sich vor solchen Gefälligkeiten hüten. Wo noch weitere rechtliche Fallstricke lauern, dass haben unsere kooperierenden Rechtsexperten von der Kanzlei Michaelis in einem kleinen PDF für Sie zusammen gestellt. Zum Dokument bitte hier entlang…